Alles anzeigenDanke, Mittvierziger!
Wäre der Ablauf dann so:
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5) Käufer zahlt Kaufpreis an die Verkäufer
Mit Zahlung des Kaufpreises und Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers übernimmt der Käufer alle Rechte und Pflichten, die mit der Immobilie zusammen hängen.
6) Der Notar beantragt die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch
Beiträge von ekki54
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ist der Verein denn als gemeinnützig anerkannt? Nur dann wäre m.E. eine Befreiung möglich
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Option 1 - Kündigung:
- Bausparvertrag kündigen, Abschlussgebühr als Lehrgeld mitnehmen und angespartes Geld ab dem Zeitpunkt für was sinnvolles nutzen
Vorher prüfen, ob statt einer Kündigung die Herabsetzung der Bausparsumme eher zum Ziel führt -> frühere Zuteilung, eventuell Erhalt eines Zinsbonus
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Geht eventuell ein Zinsbonus verloren bei einer Teilung? Bitte in den ABBs prüfen.
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Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Geschwistern, hat mehrere Immobilien geerbt. Es stehen überall die drei Geschwister im Grundbuch. Welche Vor- / Nachteile hätte es, wenn, bei angenommen drei gleichwertigen Grundstücken, jedes Geschwisterteil ein Grundstück alleinig übernimmt, um gegebenenfalls Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen (verkaufen/behalten).
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Werde "ohne Makler" verkaufen, da ich die Kontrolle nicht abgeben kann und will.
Inwiefern gibst du die Kontrolle ab , wenn du einen Makler beauftragst?
Gerade bei eigengenutzten Immobilien spielt es doch oft eine Rolle, inwiefern du "neutral" sein kannst, wenn ein potentieller Käufer an deiner Immobilie herum mäkelt.
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Bei einem Kaufpreis bis 2.500€ fällt keine Grunderwerbssteuer an, darüber ja.
Der Zweck des Grundstücks ist dabei unwesentlich.
Grundsteuer erhebt die Gemeinde, diese dürfte aber gering sein.
Ich zahle für eine 2.000qm große Streuobstwiese 4,60€ p.a.
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Eine Frage an die BSV Profis.
Wenn wir ihn jetzt kündigen, worauf beziehen sich die 1% Abschluss kosten?
Auf die bis dahin eingezahlte summe?
Nein, auf die vereinbarte Bausparsumme. Beispiel: BSV 50.000€, Abschlusskosten 500€