Ich, selbst Immobilienmakler, hatte einen ähnlichen Fall.
Ich lasse mir immer vom Käufer unterschreiben, dass die Bauftragung des Notars auf seinen Wunsch beruht, und dass er eventuelle Kosten bei Absage zu tragen hat.
Im konkreten Fall fehlte ein Erbschein, und da nicht klar war, wann dieser kommt, haben sich die Interessenten eine andere Immobilie gekauft.
Die Kosten für den Vertragsentwurf (1,0 Gebühren?) wurden aber nicht für diesen Interessenten in Rechnung gestellt, sondern der Vertragsentwurf konnte für einen späteren Käufer wieder benutzt werden, der dann auch die Kosten getragen hat.