Hallo Jochen1968 !
Ich bin keine Experte im Bereich der Bausparverträge, hau aber einfach mal meine Meinung raus.
Die vermögenswirksamen Leistungen sind für die Wohnungsbauprämie nicht relevant, sondern nur die privat eingezahlten Beiträge.
Du erhältst 10 % der selbst eingezahlten Beiträge als Prämie zurück. Dies jedoch nur bis zu einem Einzahlwert von 700€ für Einzelveranlagung, also bis zu 70€. Bei Zusammenveranlagung die doppelten Summen. 10 % von 1400€ = 140€ bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.000€.
Wie du schon erkannt hast, fällt die Arbeitnehmersparzulage raus.
Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Bei Fragen einfach weiter fragen. Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit mehr Fachwissen.
Beste Grüße vom Niederrhein
Danger92