Warnhinweis - keine Steuerberatung.
mMn ist das unkritisch, da bei Zusammenveranlagung die beiden Pauschbeträge eh zusammengezählt werden. Üblicherweise versichern beide Eheparter, dass sie nicht über 1.602 € freistellen. Steht das nicht so auf dem Formular?
Auf dem Formular steht folgendes:
ZitatIndem Du/Du und Dein Partner den Freistellungsauftrag erteilst/erteilt, versicherst/versichert Du/Ihr, dass Dein/Euer Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für Dich/Euch ** ) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 Euro/1.602 Euro ** ) nicht übersteigt. Du versicherst/Ihr versichert ** ) außerdem, dass Du/Ihr ** ) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801 Euro/1.602 Euro ** ) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmst/nehmt ** ).
Ich würde dies ebenfalls so interpretieren, dass es erlaubt ist.