Beiträge von Frank1989usa

    Vielen Dank für deine Ausführung Galileo. Das werde ich so machen mit der formlosen Anfrage ans FA.

    Zum Punkt IRS: zum Glück bin ich non-Resident Alien for tax purposes für die gesamte Aufenthaltdauer und somit sind nur US source capital gains anzugeben, die wieder unters DBA fallen.

    Das Problem ist eher, dass ich mir das nicht bei Smartbroker anzufragen/angeben traue, da die mir wahrscheinlich kündigen werden... Habe dort aber nur europäische ETFs. Daneben habe ich noch Interactive Brokers, wo ich alle US Aktien halte - da bin ich gerade dabei, das auf US-Wohnsitz umzustellen. Hat das jemand hier im Forum schon hinter sich und wie lief das ab?

    Für 2021 greift bei mir noch die 183 Tage Regelung, da ich den Großteils des Jahres in DE verbracht hatte und somit Kapitalerträge nicht in den US zu versteuern waren aus US sources.

    Grüße!

    Hallo Galileo,

    Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Bitte entschuldige, wenn ich das ungeschickt ausgedrückt hatte, mit dem Nicht-Angeben.

    Genau - das Verständnis des Mitarbeiters in diesen Sachverhalt ist die entscheidende Variable, der mich im Zweifelsfall dazu zwingt, einen Steuerberater einzuschalten oder zu klagen. Deshalb überlege ich, was ich vorab tun soll: Reicht eine Anfrage meinerseits ans FA (alternativ verblindliche Auskunft) um die Sachlage klarzustellen oder wäre das sinnvoller durch einen Steuerberater zu lösen, dem der FA Mitarbeiter mehr glauben schenken wird durch die "formellere" Begründung des Sachverhalts.

    Hier im Forum hat es sich ja gezeigt, dass das FA auch sich (vereinzelt) irren kann..

    Hast du dann Erfahrungen mit N-AUS und wurde dir z.B. der Flug und/oder die Umzugspauschale (immerhin 870€) anerkannt?

    Grüße,

    Frank

    Hallo Galileo, vielen Dank für deine Antworten! Ich habe im DBA nachgeschaut und das hat mir nur durch DBA Artikel 20(3) erlaubt, dass ich das Stipendium nicht in den USA versteuern muss. §3 Abs 44 EStG ist ja leider auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt.

    Diese Stipendieneinnahmen nicht anzugeben ist mir zu riskant, da sich das über die Jahre akkumuliert eine zu große Summe wird.

    *Mein Fall ist speziell, da ich in Deutschland eine vermietete Immoblie mit zusätzlich eigener Wohnung im Dachgeschoss (die ich nicht vermieten möchte, wenn ich nicht da bin) besitze, und somit wohl doch in DE unbeschränkt steuerpflichtig bleibe. Somit ist auch rein der Progressionsvorbehalt für ausländische Einkünfte (wenn in USA versteuert - der Wage Teil meiner Entlohnung) relevant für meine deutsche Steuerlast.

    Ich bin jetzt auf Anlage N-AUS in meinem Fall gestoßen. Hat jemand Erfahrung mit dem Ausfüllen dieser Anlage und kann einen Guide etc. empfehlen?

    Dankeschön!

    Grüße

    Liebe Community,

    ich bin seit längerer Zeit schon stiller Mitleser des Forums und habe einiges hier gelernt.


    Seit letztem Herbst bin ich mit F1 Visum in den USA und beziehe ein Stipendium von einer Universität. Ich habe das Doppelbesteuerungsabkommen - DBA Artikel 20(3) - in Anspruch genommen und somit wird das Stipendium nicht in den USA besteuert.


    Nun stellt sich die Frage der Besteuerung des Stipendiums in der deutschen Steuererklärung (ich muss sowieso eine ESt-Erklärung in Deutschland für 2021 abgeben, da ich dort noch angestellt war vor meiner Promotion): Ich vermute, dass §3 Abs 11 EStG angewandt werden könnte, da für §3 Abs 44 EStG ja die Ansässigkeit/Zugehörigkeit zur BRD nötig wäre.


    Hat jemand Erfahrungen damit gemacht wie die Finanzämter in Deutschland damit umgehen, wie ich das in der Steuererklärung eintragen sollte und falls es nachfragen vom Finanzamt gibt, wie man für die Steuerfreiheit am besten argumentiert?


    Und falls das Stipendium in Deutschland versteuert wurde, wurde es dann wie normales Arbeitseinkommen in Deutschland versteuert oder fiel es nur unter den Progressionsvorbehalt?


    Zudem bezog ich auch Arbeitslohn in den USA, der in meinem Fall in Deutschland unter den Progressionsvorbehalt fällt nach meiner Recherche. Gibt es irgendwo online einen Guide/Anleitung, die das Ausfüllen den betreffenden Formulars in der deutschen Steuererklärung zeigt?


    Vielen Dank für eure Antworten!

    Grüße,
    Frank