Beiträge von mk59

    Hallo zusammen,

    erst mal ein dickes Dankeschön an @ER für den genialen Link. Ich habe mit Verweis auf das Steuerportal MV einen Widerspruch beim FA eingelegt und Stand Heute... wurde dieser Widerspruch akzeptiert. Der strittige Betrag wurde vom FA angewiesen.

    Alles gut.

    @PU

    Nein, ich bin nicht Inhaber des Kontos. Ich habe Kontovollmacht über dieses Konto, da die Kontoinhaber (meine Eltern) aus gesundheitlichen Gründen zur Abwicklung der üblichen Geschäftsvorfälle nicht mehr in der Lage sind. Ich habe die Überweisungen lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit getrennt.
    @SE

    Ja natürlich, sowohl regelmässige Einzahlungen, die das Konto im "plus" halten, als auch Einmalüberweisungen (für Anschaffungen).

    Wo genau ist festgelegt, dass diese an mich ausgestellten Handwerkerrechnungen ausschliesslich über mein Konto bezahlt werden müssen?

    Es müssen ja Vorschriften seitens des Finanzamts existieren, wie die steuerliche Behandlung von Handwerkerrechnungen genau zu erfolgen hat. Ich bin wohl nicht der Einzige, der Rechnungen über unterschiedliche Konten bezahlt.

    Viele Grüsse

    Mir hat das FA Handwerkerleistungen für unser Haus nicht anerkannt, weil die auf mich ausgestellten Rechnungen über ein gesondertes Konto bezahlt wurden. Ich habe für dieses gesonderte Konto eine komplette Vollmacht, es finden auch Zahlungen von meinem Standardkonto auf dieses Konto statt. Da sich das Haus noch im Mitbesitz meiner Eltern befindet, habe ich aus Übersichtlichkeitsgründen den Weg über das zusätzliche Konto gewählt.
    Ist das Verhalten des Finanzamtes rechtmässig? Schliesslich existieren sowohl Handwerkerrechnungen auf meinen Namen als auch nachweisliche Überweisungen. Das Finanzamt hat Kopien der Kontoauszüge und Rechnungen erhalten...

    Für Tipps wäre ich dankbar.