@PU
Nein, ich bin nicht Inhaber des Kontos. Ich habe Kontovollmacht über dieses Konto, da die Kontoinhaber (meine Eltern) aus gesundheitlichen Gründen zur Abwicklung der üblichen Geschäftsvorfälle nicht mehr in der Lage sind. Ich habe die Überweisungen lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit getrennt.
@SE
Ja natürlich, sowohl regelmässige Einzahlungen, die das Konto im "plus" halten, als auch Einmalüberweisungen (für Anschaffungen).
Wo genau ist festgelegt, dass diese an mich ausgestellten Handwerkerrechnungen ausschliesslich über mein Konto bezahlt werden müssen?
Es müssen ja Vorschriften seitens des Finanzamts existieren, wie die steuerliche Behandlung von Handwerkerrechnungen genau zu erfolgen hat. Ich bin wohl nicht der Einzige, der Rechnungen über unterschiedliche Konten bezahlt.
Viele Grüsse