Beiträge von Paulchen82

    Zum Eingangspost:

    Eine Zahlung der Kaution auf das Konto des Vermieters (und Verbleib) ist tatsächlich rechtlich nicht richtig, da damit das Eigentum komplett auf den Vermieter übergeht und er auch mögliche Erträge zu versteuern hat. Du als Mieter möchtest doch bestimmt nicht das Eigentum an der Kaution verlieren und darauf hoffen, dass das Eigentum irgendwann mal wieder zurück übertragen wird (mit über den Vermieter versteuerten Erträgen über die Du keinen Nachweis hast).

    Richtig wäre es, wenn der Vermieter nach dem Treuhandverfahren ein Konto eröffnen würde und darauf eingezahlt wird oder wie der Vermieter es möchte, dass der Mieter im Verpfändungsverfahren ein Konto eröffnet.

    Im Prinzip sitzt der Vermieter am längeren Hebel und kann vorgeben, was er akzeptiert und was nicht. Wenn Dir die Erträge auf einem Kautionskonto zu niedrig sind, kannst Du den Vermieter fragen, ob er auch ein verpfändetes Depot akzeptiert (wahrscheinlich nicht) oder auch eine Bankbürgschaft/Aval (eher wahrscheinlich).

    Vorteil, das Aval kostet jedes Jahr einen niedrigen einstelligen Prozentbetrag von der Kautionssumme und Du kannst das Geld das Du ja scheinbar über hast ggf. höher rentierend anlegen.

    Bei Mietkautionskonten (und Depots) gibt es zwei gängige Verfahren:

    - Verpfändungsverfahren: Mieter eröffnet das Konto und verpfändet es zu Gunsten Vermieter

    - Treuhandverfahren: Vermieter eröffnet das Konto treuhänderisch zu Gunsten des Mieters

    In beiden Fällen sind anfallende Erträge das wirtschaftliche Eigentum des Mieters (ist auch der Steuerpflichtige), erhöhen aber die Kautionssumme und verbleiben "im Zugriff" des Vermieters.

    Beide Verfahren können auf Basis von (Sicht-)Einlagenkonten, Sparkonten/-büchern und oder auch Depots dargestellt werden - sofern sich beide Parteien einig sind und die gewählte Bank dies anbietet.

    Daneben gibt es noch Kautionsschutzbriefe (Versicherungen), Mietbürgschaften (Avale von Banken oder speziellen Anbietern), sowie ein paar weitere Möglichkeiten.

    Kosten für Kautionskonten und -depots (Kautionsgegenwert vorhanden) gehen in der Regel zu Lasten des Vermieters, Kosten für Versicherungs- oder Bürgschaftslösungen (Kautionsgegenwert nicht vorhanden) gehen in der Regel zu Lasten des Mieters.

    Anfangs-/Einrichtungskosten dürfen nicht die anfängliche Kautionssumme schmälern.

    Laufende Kosten werden bei Konten und Depots mit den Bruttoerträgen verrechnet - der Ausgleich überschüssiger Kosten sind Verhandlungssache.

    Laufende Kosten bei Versicherungen und Bürgschaften sind Sache des Mieters.

    Danke. Ja. Vorsorgevollmacht liegt vor.

    Je nach Formulierung der Vorsorgevollmacht ist diese nicht ausreichend und eine Generalvollmacht muss her. Wenn die Vorsorgevollmacht jedoch wie eine Generalvollmacht formuliert ist, dann sollte diese reichen.

    Stellt sich noch die Frage nach einer Betreuungsverfügung... könnte hier schon notwendig sein.

    Wenn die Banken sich wehren ein normales Konto zu eröffnen, dann eröffne ein P-Konto.

    Hier gibt es eine Klageschrift für jedermann für überschaubares Geld.

    https://www.taxpro-gmbh.de/steuerrecht/mu…ts-rechtssicher

    Es gibt dazu auch ein längeres Video auf YouTube.

    Ich habe mit der Kanzlei bzw der Tax Pro GmbH keinerlei Verbindung und kann das Angebotene auch nicht beurteilen.

    Sollte es sich um unerlaubte Werbung handeln, bitte ich das zu entschuldigen und Löschung des Beitrags.

    Ich habe sowohl eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Riesterförderung, als auch eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Riesterförderung. Beide werden mit den gleichen Fonds gespart, die bei Bedarf gewechselt werden können und auch schon wurden.
    Auch sehen die Policen und Standmitteilungen 'optisch' gleich aus, lediglich bei der einen fließen noch die Zulagen ein und es werden bei der jährlichen Standmitteilung die verpflichtenden Riester-Dauerzulagen-Förderungs-etc-usw-Ausdrucke zusätzlich mitgeschickt. Beide Versicherungen wurden von der Allianz hinsichtlich Rentenfaktorreduzierung auch immer analog behandelt.

    Vorbehaltlich weiterer Instanzen...

    Bezieht sich das aktuelle Urteil jetzt streng explizit nur auf Riesterverträge?
    Oder war nur der verhandelte Fall 'zufällig' auf Basis eines Riestervertrages und das Urteil dürfte nicht nur explizit für Riester-Verträge gelten?

    zu Podcast #84

    Zum angeblichen Sichtweise von Kiyosaki in dem Buch, dass das Eigenheim kein Vermögenswert ist, sondern nur kostet möchte ich verteidigend anmerken, dass diese Aussage im Kontext des US-amerikanischen Immonilienfinanzierungsgebaren, insbesondere zur Zeit des Erscheinungsjahr des Buches 1997, zu sehen ist.

    Ja, Kiyosaki ist fixiert auf den Cashflow und was nichts abwirft ist kein Vermögensgegenstand, und dass, was etwas laufend kostet, ist eine Verbindlichkeit. (Verbindlichkeit ist bei ihm oftmals eher als 'laufende Zahlungen' und nicht als 'Schulden' zu verstehen).

    In einer Extrembetrachtung (schwarz/weis) ist doch zu fragen, wie finanzieren US-Amerikaner ihre Häuser und insbesondere wie war das 1997? Die US-Amerikaner haben weitestgehend voll finanziert, nie getilgt, Wertzuwächse mit weiteren Krediten belegt und die Zinsen als "Miete" betrachtet. Ausgehend von dieser Sichtweise, ist das Eigenheim tatsächlich kein Vermögensgegenstand da komplett Schulden dagegen stehen, Vermögen durch Tilgung nicht aufgebaut wird und die Zinsen nur Kosten sind.

    Wie in dem Podcast schon richtig gesagt, kann man das für das typisch deutsche Eigenheim so nicht stehen lassen. Hier wird normalerweise nicht vollfinanziert, ein gestiegener Immobilienwert nicht sofort mit neuem Kredit belegt und es wird getilgt. Hier macht es schon Sinn, das Eigenheim als Vermögenswert in die Bilanz aufzunehmen, da der Gegenposten in der Regel kleiner ist und immer kleiner wird. Es entsteht ein Nettovermögenswert, den es zu berücksichtigen gibt.

    Also Kiyosaki und Saidi haben jeweils auf ihre Art recht - kommt halt auf den Kontext an. Da sich das Finanzierungsgebaren für Eigenheime in den USA mittlerweile etwas verändert hat und in Deutschland schon immer komplett anders war, wird in dem Buch nicht reflektiert - ggf. würde eine beiligende Einordnungshilfe seitens des Verlages hier helfen.

    Zur Vervollständigung muss aber auch gesagt werden, dass die eingesparte Miete bzw. Kreditrate nicht so einfach als Vermögenszuwachs betrachtet werden kann. Man spart (Zufluss) eigentlich nur den Tilgungsanteil, Zinsen und AfA/Rücklage sind Kosten (Abfluss bzw. vorweggenommener Abfluss) die gegenzurechnen sind.