Zum Eingangspost:
Eine Zahlung der Kaution auf das Konto des Vermieters (und Verbleib) ist tatsächlich rechtlich nicht richtig, da damit das Eigentum komplett auf den Vermieter übergeht und er auch mögliche Erträge zu versteuern hat. Du als Mieter möchtest doch bestimmt nicht das Eigentum an der Kaution verlieren und darauf hoffen, dass das Eigentum irgendwann mal wieder zurück übertragen wird (mit über den Vermieter versteuerten Erträgen über die Du keinen Nachweis hast).
Richtig wäre es, wenn der Vermieter nach dem Treuhandverfahren ein Konto eröffnen würde und darauf eingezahlt wird oder wie der Vermieter es möchte, dass der Mieter im Verpfändungsverfahren ein Konto eröffnet.
Im Prinzip sitzt der Vermieter am längeren Hebel und kann vorgeben, was er akzeptiert und was nicht. Wenn Dir die Erträge auf einem Kautionskonto zu niedrig sind, kannst Du den Vermieter fragen, ob er auch ein verpfändetes Depot akzeptiert (wahrscheinlich nicht) oder auch eine Bankbürgschaft/Aval (eher wahrscheinlich).
Vorteil, das Aval kostet jedes Jahr einen niedrigen einstelligen Prozentbetrag von der Kautionssumme und Du kannst das Geld das Du ja scheinbar über hast ggf. höher rentierend anlegen.