Beiträge von Paulchen82

    Wenn ich mich recht entsinne, sind alle meine Kreditkarten revolving credit cards, das heißt: Ich könnte bei allen meine Rechnung in Raten begleichen. Ich habe noch nicht erlebt, daß eine von diesen nicht genommen wurde.

    Weiß jeder von Euch, ob Eure Karte (auf der credit steht) eine charge card oder eine revolving credit card ist?

    Zu unterscheiden sind Ratenzahlung eingeräumt von der Kreditkartenfirma (revolving cards) von Ratenzahlung eingeräumt von der ausgebenden Bank (trotzdem charge card seitens der Kreditkartenfirma).

    Charge Cards sind in Deutschland die Regel, aber es gibt auch ein paar Revolving Cards. Bei zweiteren kann man die Rückzahlungsrate meist selbst vorgeben und auch flexibel (in bestimmten vorgegebenen Rahmen) anpassen.

    Revolving Cards sind in den USA eher die Regel.


    Ob es sich um eine Debit oder Credit Card handelt kann man anhand der IIN (Issuer Identification Number, die ersten sechs Stellen der Kartennummer) erkennen. Ob es hierbei bei der Credit Card auch eine Unterscheidung zwischen Charge und Revolving möglich ist, ist mir nicht bekannt, aber sehr wahrscheinlich.

    Für die DRV rechne ich die Anzahl der erreichten EP x aktuellem EP-Wert.
    Noch nicht erreichte EPs erachte ich als irrelevant, bzw. haben die einen Barwert von 0, da nicht existent.

    Bei anderen Versicherungen bekomme ich entweder das aktuelle Kapital (also Barwert) genannt bzw. ich kann mir über den Rentenfaktor und diesen Wert den monatlichen Rentenwert ausrechnen.

    Bei anderen Versicherungen wiederum bekomme ich den zukünftigen Kapitalwert oder Monatswert auf Basis der aktuellen Einzahlungen (ohne die zukünftigen) angezeigt. Hier rechne ich den Barwert konservativ mit einer Inflation von 3% aus, also Wert x (1,03)hoch (Jahre bis zur Zahlung).

    Wenn Werte inklusive weitere gleichbleibender Zahlungen angegeben werden, wird es tricky und noch ungenauer ... dann kann man ebenso gut ganz konservativ den aktuellen Rückkaufswert als Barwert nehmen.

    Ansonsten sind diese Werte vor steuerlicher und abgabenrechtlicher Würdigung.

    Im Prinzip muss man sich nacheinander drei Fragen stellen und für sich die persönlichen Vor- und Nachteile abwägen:

    1. Vor, zum oder nach normalen Renteneintrittsalter die Rente beantragen (ggf Variante für besonders langjährige Versicherte gesondert prüfen)

    2. Wenn Rentenbeantragung, dann 99% Teil- oder Vollrente

    3. Wenn Rentenbeantragung, dann weiter arbeiten oder nicht.

    Dadurch ergeben sich entlang des Entscheidungsbaums für einen automatisch eine Anzahl an Möglichkeiten und Unmöglichkeiten.

    "Der Erwerber ist jederzeit berechtigt Sonderzahlungen in beliebiger Höhe an seine Geschwister zu leisten bzw. den Restbetrag mit einer Zahlung zu begleichen.

    Mein ernstgemeinter Rat... diese Option am Besten SOFORT über die KOMPLETTE Summe ziehen, alles Andere führt zu Ärger... je später das Thema sich erledigt, desto mehr Ärger wird es geben.

    Den Rest hat Achim Weiss bereits geschrieben.

    Verkaufe und erachte das aktuelle Konstrukt nur als kurzfristige Zwischenlösung/Überbrückung, um ein Darlehen von einer Bank zu erhalten.

    Die Finanzgerichte und Finanzverwaltung wollen die aktuellen Regelungen hinsichtlich RNG stark einschränken und der Bundesrat wollte die Verschärfungen in das Jahressteuergesetz 2024 einbringen. Mangels funktionierender Bundesregierung ist es fraglich, ob das der Bundesrat noch durchbringt (wegen möglichem Vermittlungsausschuss) oder die Verschärfung noch ein Jahr auf sich warten lässt. Der Vorschlag der Finanzverwaltung/Bundesrat sieht auch negative Auswirkungen auf "aktuell genutzte" RNGs vor, so dass AfAs über 2% wieder kassiert werden.

    Auch der Bestseller "Rich Dad Poor Dad" ist nichts für Jugendliche.

    Das war nur zur Veranschaulichung der Richtung des Inhalts anhand der Rezensionen, da der TO das Buch in Richtung "get rich quick"-Influencer-Schwachsinn geschoben hatte.


    Ansonsten gibt es RDPD auch in einer "leichteren" Variante für Teens die ich nicht kenne:
    Rich Dad Poor Dad für Teens: Die Geheimnisse des Geldes – die du nicht in der Schule lernst

    @Schofseggel , wenn Dir das Buch zu "einseitig" ist, dann packe noch ein zweites dazu, welches nach Deinem Gusto ist. Ich denke, dann machst Du nichts falsch, hast Dein Gewissen beruhigt und im Nachgang kann man sich über den Inhalt beider Bücher austauschen und sehen wo sie sich ergänzen, bestätigen oder widersprechen.

    Ich kenne das Buch nicht, scheint aber laut Rezensionen einen ähnlichen Einschlag zu haben wie das Buch "Rich Dad Poor Dad" von R. Kiyosaki, welches mir gefallen hat - also erstmal für mich nicht abschreckend.

    Für die, die es interessiert, je nach Alter der Kinder empfehle ich für jüngere auch gerne "Ein Hund namens Money" von Bodo Schäfer und für ältere "Hilfe, wir sparen uns arm!" von Sandro Fetscher.

    (PS: Bei dem großen A bin ich auch noch nie drauf reingefallen, wenn ich für mich selbst gebrauchte Sachbücher im Zustand "wie neu" oder "sehr gut" gekauft habe, um den Geldbeutel zu schonen.)

    recht haben & recht bekommen sind zum einen 2 verschiedene sachen, zum anderen ist das insbesondere bei mietsachen immer ein problem der kosten&nutzen denn alles was man einbaut & geg. wieder rückbauen muss, verteuert das vorhaben elektroauto deutlich.

    Als Mieter hast Du das Recht und Du bekommst es auch, wenn Du gegen den Vermieter klagst. Hier ist das Gesetz und die neuste Rechtsprechung eindeutig, war mehr als einmal mit Praxisfällen in den Medien. Ob das dann dem Mietverhältnis zuträglich ist wenn es dazu kommt, ist eine gänzlich andere Frage.

    Und zum Thema Kosten... es hat keiner gesagt, dass E-Autofahren in jedem Fall billiger sei oder hat dafür eine Garantie ausgesprochen. Entweder man will ein Elektroauto fahren und muss sehen wie man es zu welchen Kosten an welchem Ort geladenen bekommt oder man lässt es und man muss sich andere Lösungen suchen - das ist überall so und bei allem im Leben, anders geht immer, auch wenn oftmals dann unbequemer und nicht nach seinen Idealvorstellungen.

    An wen kann ich mich als Mieter wenden ? Mein vermieter wird das zu 100% nicht selbst ausbauen oder finanzieren.

    Als Mieter hast Du das Recht auf eigene Kosten und mit Übernahmeerklärung der Rückbaukosten dir auf einem angemieteten Stellplatz eine Wallbox zu installieren, der Vermieter muss informiert/ gehört werden und er muss dulden.

    Wenn du als Mieter das willst, ist das deine Sache und nicht die des Vermieters. Vielleicht mal dad Gespräch suchen und Kostenteilung anfragen.

    Ich halte eine PPV für wichtig und habe diese für alle meine Familienmitglieder abgeschlossen und das sogar mit mehr Leistung und zu einem höheren Beitrag. Das ist ein Luxus, den ich mir leisten möchte.

    Warum? Weil ich mehr als einmal gesehen habe, dass man diese Versicherung auch weit vor dem Erreichen der Lebensmitte benötigen kann... einmal davon sogar vor dem Erreichen des Schulabschlusses.

    Es ist eine Versicherung und kein Investment, oder betrachtet Ihr eine RLV, UV, BU, DDS, IZV etc. auch unter Investmentgesichtspunkten?

    Hier wird doch sonst auch immer propagiert Investment und Versicherungen klar zu trennen.

    Wer sich diese Versicherungen nicht Leisten möchte, braucht sie ja nicht abschließen.

    Einfach mal überlegen, was es für die Familie bedeutet, wenn nur eine Person schwer erkrankt oder verunfallt. Welches Geld steht dann wie lange zur Verfügung und wer kann dann noch wieviel arbeiten.

    Zum TO:

    a) Überlege Dir, ob Du Dich wirklich absichern möchtest. Wenn ja, finde ich die Leistungen zu mager, wenn Nein, dann kündige

    b) stelle auf jährliche Beitragszahlung um, das spart ein paar Euro.

    Ja, aber lieber gebe ich von einem besseren Startplatz etwas ab, als nichts zu haben.

    Das Lastenausgleichsgesetz kam 1952, Stichtagswerte wurden herangezogen und es gab keine 100%-Verteilung. Die, die belastet wurden hatten immer noch mehr als die, die einen Ausgleich erhielten - auch erhielten nicht alle einen Ausgleich.

    Wie geschrieben, Anfang/Mitte der 1950er kam so langsam Gold aus den Verstecken auf dem Markt ... die Feststellung zum Lastenausgleich war da schon durch.

    ... und was viele nicht verstanden haben, weil die Anti-Gold-Redner es selbst nie verstanden haben und immer falsch darstellen, a la "das Brötchen mit Gold bezahlen" oder "Gold kann man nicht essen"...

    Gold kauft man als VERSICHERUNG vor der Krise für NACH der Krise und nicht FÜR die Krise!

    Es ist dafür da, beim Neustart eine bessere Ausgangssituation zu haben.

    Anfang/Mitte der 1950er gab es einige in Deutschland, die ihre über den Krieg geretteten 20-Goldmarkmünzen und Co. gegen Geld tauschten, als Startkapital für eine Wohnung/Haus, eine Selbständigkeit, Firmenbeteiligung oder den generellen Neuanfang in einer neuen Stadt. Nicht jeder musste mit den anfänglichen 40 DM + 20 DM Kopfgeld starten plus das ggü. den Verbindlichkeiten schlechter umgestellte und in Teilen bis 1954 gesperrte Buchgeld.

    Auch eine Wohngebäudeversicherung kauft man vor der Flut/Brand/etc für nach der Flut/Brand/etc. und nicht für die Flut/Brand/etc.

    Gold ist eine langlaufende und übertragbare Versicherungspolice mit schwankendem Deckungs- und Rückkaufswert.

    Versicherungen kosten nun mal Geld und sind kein Investment. Ob, in welcher Höhe und mit welchen Instrumenten man einen potentiellen Vermögensverlust absichern möchte, bleibt jedem selbst überlassen.

    Also meiner Meinung nach gilt das Nebenkostenprivilig auch für Sat-Anlagen.

    Das Nebenkostenprivileg galt noch nie für Sat-Anlagen und auch durften schon immer nur Betriebskosten umgelegt werden. Pauschalen waren nicht zulässig. Für die erstmalige Anschaffung durfte aber eine Modernisierungsmieterhöhung gemacht werden, was natürlich aufwendig war.

    Dass viele Vermieter einfach so stattdessen Pauschalen einführen konnten, ist der Unwissenheit der Mieter geschuldet und der Tatsache, dass der Vermieter meist erst auf Wunsch der Mieter tätig wurde, da die Anlagen für MFH früher sauteuer waren.

    PSD3? Das ist doch noch im Entwurf? Gibt es da schon eine verlässliche Zeitlinie?

    Nach aktuellen Planungen soll diese ab Mitt 2026 in Kraft treten.

    Wenn das die Lobbyisten hören :D

    Hier der Begleittext zu PSD3 ...

    "COM(2023) 365 final" der EU-Kommission:

    The introduction of SCA [Strong Customer Authentication] posed some concrete challenges to many EU consumers, affecting their possibility to carry-out electronic payments. The Commission believes that everyone should be capable of performing SCA, irrepective of their health, age or condition. PSPs [Payment service provider] must therefore have in place means to perform SCA that cater for all their clients and not only those who, for example, possess a smartphone or are familiar with technology. The Commission will require PSPs to facilitate the use of SCA by, for example, persons with disabilities, older people, and others experiencing difficulties using SCA, in line with the European Accessibility Act.

    und aus den veröffentlichten FAQs ...

    Payment services: revised rules to improve consumer protection and competition in electronic payments

    What is being done to improve Strong Customer Authentication?

    [...]

    - Require payment services providers to ensure that all users can benefit from methods to perform SCA which are adapted to their needs and situations and, in particular, that those methods do not depend on one single technology, device or mechanism, for instance on the possession of a smartphone.

    Ach, noch ein Edit zu...

    Muss der Vermieter die Kündigung akzeptieren oder kann er trotzdem weiter jeden Monat 10 € für die Schüssel kassieren?

    Pauschalen sind hier meines Wissens nach nicht möglich, sondern nur die Umlage der tatsächlich angefallenen Kosten, d. h. der Vermieter kann zwar eine monatliche Vorauszahlung als Teil der Nebenkostenvorauszahlung (oder auch als separate Vorauszahlung) verlangen, darf aber nur die tatsächlichen Kosten abrechnen. Der Betriebsstrom sollte also eigentlich im Allgemeinstrom bereits enthaltenen sein und für die Wartung & Co. müsste es abrechenbare Rechnungen geben.

    Das Nebenkostenprivileg bezog sich nur auf die Weiterreichung der Kabelkosten durch den Vermieter von dessen Sammelvertrag an den Mieter.


    Zu dem Passus, da stehen zwei Punkte drinnen...

    Erstens

    Sofern der Mieter zum Betrieb eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes eine Empfangsanlage benötigt ist er verpflichtet, eine vorhandene gemeinschaftliche Empfangsanlage (Gemeinschaftsantenne, Breitbandanschluss) zu nutzen.

    Bedeutet: keine eigene Sat-Antenne

    Zweitens

    Der Mieter ist verpflichtet, für die gegebene Anschlussmöglichkeit an die gemeinschaftliche Empfangsanlage die anteiligen Betriebskosten zu zahlen.

    Bedeutet: für die gegebene AnschlussMÖGLICHKEIT muss gezahlt werden.

    Meiner Meinung nach kommst Du nicht drum herum zu zahlen. Das ist wie mit anderen vermieterseitig angebotenen bzw zur Verfügung gestellten Dinge, die man mitmietet oder deren Kosten man über die Umlagen mit trägt, auch wenn man sie nicht nutzt.