Ja, comdirect geht auch über separaten TAN-Generator.... und eine Möglichkeit für eine 2FA ohne Smartphone müssen mit Inkrafttreten der PSD3 später dann alle Banken und Broker anbieten.
Beiträge von Paulchen82
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Es gibt nur noch "Digitale Zähler/Messeinrichtungen" für den Neueinbau, wenn du den nicht möchtest musst du deinen Strom abmelden.
"Smart Meter" sind aktuell optional und werden für bestimmte Verbrauchsstellen sukzessive mandatorisch. Anbei eine Übersicht dafür, für die Smart Meter.
Wenn du keinen Smart Meter beantragt hast, dann wirst du auch keinen haben.
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Ich vermute der TO müsste jedes Jahr drei Zählerstände von zwei Verbrauchszählern melden
an eon einen (1.8.0 Eintarifzähler)
an Lichtblick zwei (1.8.1 und 1.8.2 Zweitarifzähler)
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https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Da…undstuecke.html
Wäre dies eine ausführlichere Erklärung (siehe .pdf und .xlsx) zu dem, was Du geschrieben hast? Es scheint etwas komplizierter zu sein, aber ich würde Deiner Anleitung gerne folgen, wenn sie mich zu einem ähnlichen Ergebnis führt.
Wenn Du ins Excel die Zahlen eingibst, dann siehst Du, dass im ersten Schritt genau das gemacht wird.
Was das Excel als zweiten Schritt noch macht ist, den theoretischen Verkehrswert zu ermitteln, mit dem Kaufpreis zu vergleichen und dann den Bodenwert und Gebäudewert im Dreisatz an deinen Kaufpreis anzupassen.
Wenn der theoretisch Verkehrswert mit deinem Kaufpreis übereinstimmt, dann wird gar nichts angepasst und das Ergebnis nach dem ersten Schritt ist identisch mit dem nach dem zweiten Schritt.
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Vielleicht ist es gerade schon zu spät für mich. Wenn ich Anteile an einem ETF kaufen möchte, dann interessiert mich doch der Zeitpunkt der höchsten Liquidität/ des günstigsten Spreads des ETF.
Ja, das schon, aber tendenziell sind die Kurse des Underlyings während der Handelszeiten des Undelyings am fairesten bzw. tendenziell niedriger. Der ETF-Anbieter muss ja sicherstellen, das er für das vom Anleger eingesammelte Geld die Underlyings später im Cration-Prozess auch kaufen kann. Außerhalb der Handelszeiten des Underlyings gehen ja genau deshalb bei diesen die Spreads auseinander und dier Kurs des ETFs orientiert sich an den Kaufkursen des Underlyings.
Zum Zeitpunkt der höchsten Liquidität des ETFs sollte der Spread beim ETF am niedrigsten sein. Jedoch sollte auch gleichzeitig das Kursniveau zum Zeitpunkt der höchsten Liquidität der Underlyings (also zu deren Handelszeiten) am niedrigsten sein.
ETFs haben in der Regel in Deutschland die höchste Liquidität während der Handelszeiten auf Xetra (damit theoretisch den niedrigsten Spread).
Die Masse der Underlyings haben in der Regel die höchste Liquidität während den Handelszeiten an der NYSE und Nasdaq (damit theoretisch das niedrigste Niveau).
PS: wenn die Masse der Underlyings nicht in den USA ihre Hauptbörse haben, dann natürlich nicht.Die Schnittmenge von beiden, abzüglich einer halben Stunde an den Rändern (wie oben ausgeführt) führt in der Theorie zu einem optimalen Kaufzeitpunkt zwischen 16 Uhr und 17 Uhr. Was nützt mir ein minimaler Spread, wenn gleichzeitig das Kursniveau höher ist.
Und ja, das iXLM hat meist um die Mittagszeit einen Tiefpunkt, jedoch aus dem Grund, da zu dieser Zeit die Sparplananbieter mit ihren großen Ordern in den Markt gehen und starke Nachfrage erzeugen, gefolgt von den Market Makern und ETF-Anbietern, die bedienen müssen - also wird hier künstlich eine hohe Liquidität suggeriert.
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Und noch ein Stichwort:
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Wahrscheinlich weiß das Finanzamt schon längst über die Machenschaften Bescheid.
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Für einen bestimmten ETF lässt sich der beste Kaufzeitpunkt noch genauer bestimmen. Die Deutsche Börse veröffentlicht einmal im Monat eine Statistik mit dem intraday Xetra Liquiditätsmaß (iXLM). Das iXLM gibt Auskunft darüber, wie sich die Handelskosten eines ETF im Tagesverlauf entwickelt haben. Je geringer der Wert desto niedriger die impliziten Handelskosten, die durch den Spread entstehen. Die Statistik kann HIER heruntergeladen werden.
Für z.B. den Vanguard FTSE All-World Acc (A2PKXG) sind in der Statistik für August 2024 die niedrigsten Werte zwischen 11:30 und 14:00 Uhr ausgewiesen:
Ja schon, aber hier wird nur die Liquidität des ETFs selbst bei Xetra gemessen und im Nachhinein veröffentlicht, und nicht die Liquidität des Underlyings und damit indirekt wie optimal man über den ETF in die Performance der Underlyings investiert.
Im Prinzip sollte man auf die Schnittmenge der Öffnungszeiten/Liquidität des Marktes schauen, in dem man den ETF kaufen möchte (also Deutschland) und den Öffnungszeiten/Liquidität der Masse der Underlyings im ETF (habe USA angenommen). Der dritte Kreis der Mengenlehre, die günstigste Börse im Kaufmarkt inkl. aller Kosten viel aus, da Tradegate vorgegeben war.
Außerdem glaube ich, dass der TO mit derartigen Informationen zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht noch etwas überfordert ist.
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Den Bodenrichtwert findest Du im Netz. Google mal nach BORIS plus Deinem Bundesland.
Den Wert multipliziert mit Deinem Grundstücksanteil ist Dein Bodenwert, den Du vom Kaufpreis abziehst, um den Gebäudekaufpreis zu ermitteln, den Du über die AfA abschreiben kannst.
Der angesetzte Immobilienwert für die Grundsteuer kann ein ganz anderer sein und wurde anhand der Grundsteuererklärung festgesetzt.
Stell Dir mal vor, Du hättest die Immobilie geschenkt bekommen. Dann könntest Du auch nichts abschreiben (ok, vielleicht etwas vom Voreigentümer weiter führen), aber müsstest trotzdem Grundsteuer auf den beim Finanzamt festgelegten Immowert zahlen.
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Es wird empfohlen
a) ETFs zu den Handelszeiten der Underlyings,
b) zu den Zeiten mit dem meisten Volumen im Handelsmarkt und
c) zu dem dann günstigsten Gesamtpreis zu kaufen.
a) wäre wohl wahrscheinlich zu den Handelszeiten der US-Hauptbörsen, also nach 15 Uhr
b) wäre wohl wahrscheinlich während der Xetra-Handelszeiten, also bis 17:30 Uhr.
c) scheinst du nicht beeinflussen zu können, da die DKB scheinbar dir nur einen Handelsplatz anbietet.
Ergo wäre wohl die beste Zeit zwischen 16 Uhr und 17 Uhr, um den Anfangsturbulenzen in den USA aus dem weg zu gehen und um der abflauenden Liquidität in Deutschland zu vor zu kommen.
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Früher hieß das Fonds-Auszahlplan und nicht Entnahmeplan, war ein Standardprodukt im Anteilsscheingeschäft der Privatbanken und ging mit allen Fonds - wurde aber nie aktiv beworben, um nicht Assets under Custody (AuC) zu verlieren. Kann sein, dass das Werbeunwillen noch immer vorherrscht und man aktiv danach fragen muss.
Öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche Institute hatten das früher nicht im Angebot und nur einige von ihnen haben später nachgezogen.
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Normalerweise sollte man mit "durchschnittlichen laufenden Monatsausgaben" rechnen und nicht mit Nettomonatsgehältern, aber da die meisten ihre durchschnittlichen laufenden Monatsausgaben nicht auf dem Schirm haben, wird das stark vereinfacht. Normalerweise sollten die durchschnittlichen Monatsausgaben ja unter den Nettoeinnahmen liegen. Die Frage wäre dann, wieviel Monate kann ich die Ausgaben (unrationiert) stemmen, wenn die Einnahmen wegfallen. Bei einem zur Miete wohnenden alleinstehenden Beamten könnte die Antwort 3 Monate sein, bei einem Selbständigen im Eigenheim mit Familie auch locker 24 Monate. Muss jeder für sich selbst definieren.
Für Leute, die lediglich unvorhergesehene Ereignisse absichern wollen hilft vielleicht auch eine andere Herangehensweise... zwei Mal den höchst möglichen Einzelschaden (zB 2x Ersatzauto) ... oder die Summe der drei höchstmöglichen Einzelschäden (zB Ersatzauto, Spühlmaschine, Waschmaschine).
Aber letzteres ist eigentlich eine Sache der Instandhaltungsrücklage und nicht Sache des eigentlichen Notgroschens. Das sind zwei unterschiedliche Töpfe, die man aber in einer Anlage ADDITIV gemeinsam verwalten kann, also: "Deckung der durchschnittlichen laufenden Monatsausgaben für X Monate (=eigentlicher Notgroschen) plus benötigte Instandhaltungsrücklage gleich Notgroschen auf dem Konto (=mittlerweile landläufige Definition) ."
... und damit wird klar, dass jeder für sich eine andere Höhe und Herangehensweise für den Notgroschen hat und es so viele unterschiedliche Meinungen zur sehr stark vereinfachenden Daumenregel "X mal Nettoeinnahmen" gibt.
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Zusätzlich gibt es noch eine betriebliche Zusatzrente die momentan mit ca. 420€ / Monat prognostiziert ist.
Bitte prüfen, ob
a) die betriebliche Zusatzrente VOR Bezug und BEI Bezug jeweils insolvenzgeschützt ist und ob
b) ein Bezug zwingend vom Bezug der DRV-Rente abhängig ist.
Wenn man die Insolvenz des Arbeitgebers befürchtet und je nachdem wie die Prüfung ausfällt macht es ggf. Sinn, die Zusatzrente schon vor DRV-Rentenbezug zu wählen (zB weil die Rücklage vom Betrieb in eine Versicherung fließt) oder eine Kapitalabfindung trotz Steuerlast zu wählen (zB. weil der Rentenkapitalstock im Betrieb bleibt).
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Paulchen82 kannst Du Beispiele nennen wo eine eigene PV-Versicherung sich von einer Wohngebäudeversicherung mit Einschluss PV unterscheidet?
Also wo unterscheidet sich die PV von anderen fest angebauten Teilen wie Balkon, Gaube, Dachfenster, die ebenfalls keine eigene Versicherung brauchen?
Oder handelt es sich um sowas wie eine Handyversicherung oder Zahnreinigungsversicherung und man sichert damit eine jährliche kostenlose Reininung ab und solche Lifestyle-Dinge!?
Wenn die PV-Anlage dem Wohngebäudeversicherer gemeldet wurde (was in der Regel die oben erwähnte Prämienerhöhung zur Folge hat), kommt diese für Kosten für Wiederherstellung und Reparatur bei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Überspannung, direkten Blitzeinschlag und Leitungswasser auf - die Schadensregulierung richtet sich also nach den Bedingungen der Wohngebäudeversicherung, ggf. auch erst nach Einschluss einer Elementarversicherung (ja nach Bedingungswerk der jeweiligen Versicherung).
Also kein Unterschied zu einem nachträglich angebrachten Balkon, einer Gaube, Garagenanbau, etc.Die zusätzlich abschließbare PV-Versicherung (einzeln oder als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung, analog dem Zusatzbaustein Elementarversicherung) umfasst außerdem Schäden an der PV-Anlage selbst, die durch Tierverbiss, Tierschäden, Diebstahl, Konstruktionsfehler, Montagefehler (bei Montage über Fachfirma), Vandalismus, falsche Bedienung oder Materialfehler auftreten, inkl. dem theoretischen Ertragsausfall.
Also eine Kann-Versicherung und keine Lifestyle-Versicherung wie oben genannt. Die Wartungs- und Reinigungskosten deckt diese Versicherung ebenfalls nicht ab - das käme noch on top.PS: Übrigens, wenn man die PV-Anlage nicht der Wohngebäudeversicherung meldet ist man dadurch in der Regel auch unterversichert und bekommt im Schadensfall nur <100% ersetzt. Außerdem kann es sehr blöd laufen, wenn der gemeldete Schaden an der Immobilie durch die nicht gemeldete PV-Anlage verursacht wurde.
Fazit: Die Meldung an die Wohngebäudeversicherung ist quasi ein Muss, wenn man nicht auf Risiko spielen möchte und man muss die damit einhergehende Prämienerhöhung akzeptieren und in die Kalkulation mit einbeziehen. Die PV-Versicherung ist eher eine Kann-Versicherung.
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In der Kalkulation fehlt wie fast immer die Mehrprämie der Wohngebäudeversicherung. Wenn man eine PV auf dem Dach montiert, sollte (je nach Vertagstext sogar verpflichtend) man das der Versicherung melden, da es sich zum Einen um eine bauliche Veränderung am Gebäude und zum Anderen eine Gefahrenerhöhung für das Gebäude selbst handelt. Ich rede hier nicht von einer Versicherung der PV die man auch abschließen kann, sondern der Anpassung der Versicherung für das Gebäude.
Die PV muss explizit in der Gebäudebeschreibung der Versicherungspolice oder alternativ schon im Antrag auftauchen, eine Nennung in den Bedingungen reicht nicht, denn die sind allgemein, da tauchen auch Garagen, Nebengebäude etc auf auch wenn man diese nicht hat.
In der Regel wird die Jahresprämie der Wohngebäudeversicherung um 50 bis 100 EUR teurer. Wenn man optional die PV selbst noch mitversichert fallen weitere 50 bis 100 EUR pro Jahr an - als separate PV-Versicherung auch schon mal bis zu 150 EUR, aber das ist so nicht zu empfehlen.
Auch fehlen mir in der Berechnung die anfallenden Nebenkosten. Bei uns haben fast alle ihre PV nachträglich schließen lassen, damit die Tauben nicht darunter nisten; in einer anderen Gemeinde bedarf es einem Marderschutz. Wenn das in dem kWp-Preis enthalten sein sollte aber im Text nicht ausgeführt ok, wenn nicht fehlen diese Kosten.
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Bei den etablierten Banken heißt das auch mal (Wertpapier-/Fonds-/Depot-) Auszahlplan... sind dann aber keine fancy Neobroker.
... und groß beworbenen wird das auch nicht, da es sich ja um Mittelabflüsse handelt.
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Wieso sollte das der Fall sein? Es gibt allenfalls einen Wärmetauscher...
Auch die Wärmepumpe ist ein Wärmetauscher
Warme Luft? Wir sind hier nicht in NYC, wo die Fernwärme über Dampfleitungen kommt.
Normale Fernwärme in Deutschland basiert auf warmem Wasser. Da braucht es keine Wärmepumpe, sondern, wie bereits geschrieben, höchstens einen Wärmetauscher zwischen den Kreisläufen.
In Frankfurt kommt meines Wissens nach Dampf in den Leitungen.
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Ich kann mir die 200k für den Umbau sehr gut vorstellen, kenne mehrere Objekte wodurch das plausibel scheint.
Nicht zu vergessen ist, dass in den allermeisten Fernwärmesystemen ebenfalls eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt, da die warme Luft ja nicht direkt von der Straße in den Heizkörper fließt. Normale Luft-Wasser-Wärmepumpen für MFHs (4-6 Einheiten) kosten je nach benötigter Leistung schon zwischen 50k und 80k nur für das Gerät.
Bzgl. den umlagefähigen 50c/qm ... wenn ich mich recht erinnere (kann auch alter Diskussionsstand sein, bitte prüfen), dann gibt es diese Begrenzung nur bei Nutzung der Förderung. Ohne Förderung kommt die normale prozentuale Modernisierungsumlage ohne Kappung zum Zuge - muss man durchrechnen wo der Break-Evan liegt und wo man auf Dauer besser fährt.
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In den 1980er gab es mal eine Sonder-AfA von 10% p.a. für neu geschaffen Wohnraum, wenn man Mieten in den ersten 10 Jahren nur auf Höhe der Sozialmiete (Sozialer Wohnungsbau) erhob.
Diese Informationen sollten alle in den jährlichen Einkommenssteuerbescheiden stehen, die man eigentlich ein Leben lang aufheben sollte.
Ansonsten ist es mir persönlich unbegreiflich, wie man solch grundlegende Informationen (Bauantrag, Genehmigung, Herstellkosten, etc.) nicht mehr hat... ich persönlich habe dies alles für noch ältere Immobilien, allesamt nicht selbst gebaut.
Vielleicht hilft für eine Größenordnung auch eine grobe Rückrechnung anhand des Einheitswerts aus der Gebäudeversicherung in Verbindung mit dem Bauprisindex von 1983? Daraus könnte man ableiten, wie hoch den in etwa die 2% wären und die dann ersparten Steuern für maximal 10 Jahre.