Beiträge von anonym2

    Hallo Daddy45,

    ich möchte einpaar unverbindliche Ausführungen hierzu machen:

    Sie brauchen das Formular ab 01.06. (!) vor Ort doch einfach nicht zu unterscheiben. Wo die Wohnung ist, wissen Sie ja nun...

    Und noch einmal: Wenn der Makler das Objekt ab 01.06.2015 im Internet anbietet, dann ist es A U TO M A T I S C H für Sie als Mieter provisionsfrei, da der Makker die Wohnung bereits im Bestand hat.

    Sagt der Makler, er hätte aber eine andere Wohnung in petto bzw. wüsste, wo noch eine frei ist, dann hat er diese Wohnung ja ganz offensichtlich nicht erst N A C H Ihrer Beuftragung (so verlangt es der Geseztgeber) gesucht und gefunden. Somit wäre diese Wohnung für Sie auch nicht provisionspflichtig.

    Hier genau liegt auch das große DILEMMA, was durchaus eine Diskussion wert wäre:

    Makler können - wenn sie sich vollkommen an das neue Gesetz halten (und das sollte ja wohl möglich sein)- nicht mehr explizit für einen Wohnungssuchenden tätig sen bzw. von ihm beauftragt werden. Das heißt, beauftragen können Sie einen Makler schon. Allerdings wird er Sie lediglich auf die (für Sie provisionsfreien) Wohnungen aus seinem Bestand verweisen (können). Wenn der Makler Ihnen nähmlich eine Wohnung suchen würde, Sie sich diese anschauen und sie Ihnen leider nicht gefällt - was ja durchaus legitim ist (oft werden ja 8-10 Wohnungen angeschaut, bis die Richtige gefunden ist) - dann D A R F er diese Wohnung keinem anderen Wohnungssuchenden mehr provisionspflichtig anbieten. Er hat sie ja nicht explizit und ausschließlich (ja, dieses Wort steht im Gesetzestext) gesucht und gefunden.

    Vom Vermieter erhält der Makler auch keine Provision, da er die Wohnung ja nur dem Interessenten anbieten durfte, der gegenüber dem Makler (freiwillig) provisionspflichtig war. Die Wohnung ist für den Makler also "verbrannt". Daher ist es völlig unwirtschaftlich - und unlogisch für den Makler, direkt für Wohnungssuchende tätig sein.

    Das hier ein riesiger Einschnitt in die Vertragsfreiheit des WOHNUNGSSUCHENDEN (!) gesetzlich verankert wurde, wird medial kaum kommuniziert.

    Nach dem Gesetz gilt eben nicht: wer bestellt, bezahlt. Sondern: Der Vermieter soll immer bezahlen, wenn ein Makler involviert ist.

    Ein "HOCH" auf den Wählerfang....

    Was sagt ihr denn dazu?

    Hallo Franziska und @juliakoeln15,

    für die Wirksamkeit des am 01.06.2015 in Kraft tretende Bestellerprinzip bei der Maklerprovision ist einzig und allein entscheidend, wann der Maklervertrag (nicht der Mietvertrag!) abgeschlossen wurde.

    Wenn man also noch am letzten Tag des Monats Mai Kontakt mit dem Makler hatte und es zu einem Maklervetrag gekommen ist (mündlich, schriftlich, durch konkludentes Verhalten) wäre der künftige Mieter provisionspflichtig, egal, ob dann die Besichtigung, die Mietvertragsunterzeichnung und der Mietbeginn zu einem späteren Zeitpunkt - also ab 01.06.- stattfindet.

    Die Makler, deren provisionspflichtge Inserate Sie gelesen haben, arbeiten also völlig gesetzeskonform.

    Ab 01.Juni 2015 werden Sie diese ganzen provisionspflichtigen Anzeigen nicht mehr im Netz finden. Schätzungsweise 70-80% der Wohnungsangebote werden also erst einmal aus dem Netz verschwinden. Auf die wenigen, dann natürlich provisionsfreien Wohnungen werden sich demnach dann noch mehr Menschen bewerben, als vorher.
    Die Erfolgschancen für jeden einzelnen Wohnungssuchenden werden sich also erst einmal sehr reduzieren.

    Durch das sog. Bestellerprinzip wird keine einzige Wohnung neu entstehen.

    Viele Grüße,
    anonym2