Entschuldigung, Freudscher Ver(schreiber), soll natürlich VBGA heißen!
Beiträge von Pragmatiker
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Ich habe vermutlich den gleichen Riester-Banksparplan (VR-RentePlus) 2015 abgeschlossen, für 0,- EUR jährliches Entgelt für die Verwaltung, nicht durch die VBAG kündbar.
Ab 2017 bis 2019 erhob die VBAG 10,00 EUR jährliche Verwaltungskosten, 2020 nur noch 9,00 EUR.
2021 stellte ich eine Rückforderung des Verwaltungsentgelt an die VBGA für die Jahre 2017 bis 2020. Die VBAG hat diese 2021 in voller Höhe erstattet.
Nun habe ich ebenso neue geänderte AGB und PLV Änderungen erhalten.
Im PLV unter 1.3 für o.g. Vertrag wird nun wieder eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 9,00 EUR erhoben, wenn man diese geänderten AGB und das PLV akzeptiert.
Änderungen sind gemäß Anschreiben in dem beigefügten PLV hervorgehoben.
Das ist hier aber nicht der Fall.
Ich habe einen Abschluss ohne Verwaltungsentgelt mit der VRAG getätigt, also ist das erneute Erheben eines jährlichen Verwaltungsentgelt eine Änderung und muss somit im PLV hervorgehoben werden.
Ich werde dieses Schreiben vorerst ignorieren, wie auch das Angebot aus 2021 vom Riester-Banksparplan in eine Riester-Rentenversicherung zu wechseln.