Hallo,
wer bürgt, haftet voll. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, die die Regel sein dürfte, kann man noch nicht einmal verlangen, dass zunächst der Kreditnehmer in Anspruch genommen wird. Eine Bürgschaft sollte man sich also ganz genau überlegen. Mein Großvater hat schon gesagt: Wenn dich jemand nach einer Bürgschaft fragt, dann kannst du ihm das Geld auch gleich schenken. Also muss man sich fragen, ob diese Freundschaft 80.000,-€ wert ist.