Dankeschön für die Antworten!
Ich habe mittlerweile auch meine Bearbeiterin im Finanzamt (Bayern) erwischt.
Ja, Steuerklasse IV mit Faktor ist nur 2 Jahre gültig und muss dann neu beantragt/berechnet werden. Hierfür habe ich unsere Bruttoarbeitslöhne aus dem Jahr 2023 genommen. Das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel gilt aber nur bis einschl. 2024. Auf der Seite des des Bundesfinanzministeriums habe ich erfahren für/ab 2025 gilt: "Für einen Antrag auf Steuerklassenwechsel nutzen Sie bitte den Hauptvordruck und die Anlage Steuerklassenwechsel des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen."
Nun bin ich mal gespannt ob ich alles richtig gemacht habe.