Alles anzeigenJa, bis Ende September bist Du weiterhin in Deinen 20%-Beihilfetarifen passend versichert.
Dein Wahlrecht zu Beginn des Studiums am 1.10. sieht konkret so aus:
Plan 1: Du unternimmst nichts aktiv und wirst dann mit Studienbeginn in einer gesetzlichen Kasse als Student pflichtversichert.
Plan 2: Wenn es während des Studiums krankenversicherungstechnisch weiterlaufen soll wie bisher, musst bzw. kannst Du Dich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen (Antrag bei einer gesetzlichen Kasse Deiner Wahl).
Die Entscheidung zwischen 1 und 2 sollte man sich nicht zu leicht machen, sondern sich dazu gründlich informieren; vllt findest Du auch hier in der Community - bald in diesem oder bereits in anderen Threads - Infos dazu.
Einen Aspekt - den Du aber evtl. schon kennst - will ich schon mal ansprechen: mit 25 wirst Du nicht mehr bei der Beihilfe Deines Vaters berücksichtigt. Solltest Du dann noch im Studium stecken, musst und kannst Du Deinen 20%-Tarif ohne Gesundheitsprüfung aufstocken. Ich erwähne das deshalb, weil manche in Deiner Situation sich mit 25 davon überrascht zeigen - das Internet ist "voll davon".
Gruß
Alexis
Ja, über diese Wahlmöglichkeiten habe ich mich schon ausführlich informiert. Mit dem letztgenannten Aspekt (Wegfall der Beihilfe) bin ich mittlerweile auch vertraut - das könnte für mich insofern relevant werden, wenn ich an den Bachelor-Studiengang noch einen Master-Studiengang dranhängen würde. Da sollte ich mir also wirklich nochmal Gedanken machen.
Ich finde es gut, dass du das ansprichst (also auch die Wahlmöglichkeiten), das ist sicherlich für Einige, die diesen Thread lesen ebenfalls interessant.