Jetzt bin ich doch noch fündig geworden, direkt im Gesetzestext.
In § 10a EStG ist die Förderung geregelt.
Dort heißt es u.a.:
"... gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die nicht zum begünstigten Personenkreis nach Satz 1 oder 3 gehören und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in Satz 1 oder 3 genannten Alterssicherungssysteme beziehen ..."
Es gibt noch ein paar Randbedingungen, aber die treffen bei mir alle zu.
Ich verstehe das so:
Bei Ruhestandsbeamten, die wegen voller Dienstunfähigkeit Versorgungsbezüge erhalten, besteht unmittelbare Zulageberechtigung.
Gilt ebenso für voll erwerbsgeminderte Frührentner.
Danke noch an Referat Janders für die Antwort!