Ich weiss nicht ob es zu einer Ermäßigung verhilft (was es in meinem Fall nicht soll) oder ob es "nur" angegeben werden muss (bzw. muss der Zeitpunkt angegeben werden, wann es endet).
wir haben glücklicherweise noch das Baukindergeld bekommen.
Ich bin mir nun jedoch nicht schlüssig ob diese "Wohnraumförderung" bei der jetzt einzureichenden Grundsteuererklärung unter der "Anlage Grundstück (NiGrSt2) > 5 - Zusätzliche Angaben bei Grundsteuerermäßigung" anzugeben sind.