Die erwähnte Umstellung des Verkehrsbetriebes betrifft nur den Stadtbereich RV, der jetzt schon gut versorgt ist.
Das Umland ist davon gar nicht betroffen, hier ändert sich also gar nichts!
Und der Bürgermeister fährt weiter seinen Dienstwagen....
Die erwähnte Umstellung des Verkehrsbetriebes betrifft nur den Stadtbereich RV, der jetzt schon gut versorgt ist.
Das Umland ist davon gar nicht betroffen, hier ändert sich also gar nichts!
Und der Bürgermeister fährt weiter seinen Dienstwagen....
Alles anzeigenda hilft nur hartnäkig sein.
beim Bürgermeister immer wieder melden, und auch immer mal nen neuen Leserbrief schicken...
ohne ständigen druck machen die nix...
im Bereich Ravensburg gibt es meines wissens das rufbuss system "MOBI" welches zumindest freitags & samstags bis 21uhr fährt. und montag- donnerstags bis 19uhr, eine starre route hat das angebot nicht.
ich weis ja nicht ob ihr das angebot schon kennt, oder ob es überhaupt auch im umland verfügbar ist.
Algemein dürfte sich dort kommendes Jahr etwas ändern weil der Nahverkehr dort dann vollsätndig von einem einzigen unternehmen aus betrieben wird
a) Nach einem Jahr habe ich natürlich den 2. Lesebrief veröffentlicht - aber keine Reaktion.
b) Den genannten Rufbus gibt es im Umland RV nicht!
das kommt drauf an.
im schwarzwald oder alpen ja, dass ist aber typisch ländlich das hat man deutschland wald, inden größeren metropolenregionen baden Würtembergs fährt wie in allen solchen regionen, eigenlich der bus bis 0uhr durch... Stellenweise unterstützt sogar mit Rufbussen.
Das wäre die theoretische Lösung. Hier im Landkreis Ravensburg aber leider nur im Traum vorstellbar. Die lokale Bodo-app für den Nahverkehr zudem eine mittlere Katastrophe: u.a. völlig falsche Tarifinformationen, so dass online kein richtiges Ticket gekauft werden kann.
Diesbezüglich hatte ich vor 2 Jahren einen aussagekräftigen Lesebrief veröffentlicht. Die Reaktion vom Verkehrsverbund "Kritik ist angekommen - wie kümmern uns darum".
Aber bis heute sind die Fehler nicht behoben!
Das mit dem E-Scooter haben wir schon durch und wieder beendet: Wenn man hier auf dem Land in die nächste Stadt fahren will, ist das lebensgefährlich. Es gibt hier an den Landstraßen keinen Fuß- oder Radweg. Auf der Straße viele Kieselsteine von den Kieslastern. Ein Sturz hat dann das Ende dieser hippen Fortbewegungsart abrupt beendet.
Der Arbeitgeber hat den Azubi nur einmal zur Anmeldung Fahrschule hingefahren. Die nächsten Wochen muss das Bio-Fahrrad dafür abends im Dunkeln herhalten. Wie schon berichtet, fährt hier nach 18 Uhr kein Bus.... Baden-Württemberg ist eben Autoland 🥴.
Tipp: die Auszahlung am frühen Vormittag ausführen. (Bei mir kurz nach 8 Uhr.)
Dann ist die Gutschrift gegen 11 Uhr auf dem Referenzkonto angekommen.
Das hat die letzten Tage immer funktioniert.
Hallöchen,
welchen Aufenthaltstitel hat der gute Mann den konkret (§ 16c AufenthG?)?
Wenn er denn Grundsicherungsgeld nach dem SGB II erhält, hat er als AZUBI eigentlich einen immensen Einkommensfreibetrag (mind in Höhe der Minijobgrenze von derzeit 603,00 €) welcher § 11b Abs. 2b Satz 1 SGB II vom Einkommen freigelassen wird. Warum kann er daraus nicht einen Führerschein finanzieren?! Würde er also "nur" 603,00 € verdienen, wäre das komplett anrechnungsfrei und er würde daneben den vollen Regelbedarf von 563,00 € bekommen und die Miete.
Da wird das Jobcenter nicht unbedingt noch Geld für den Führerschein hinterherwerfen, zumal das eine Leistung aus dem Vermittlungsbudget wäre und hier rein im Ermessen des Jobcenters läge.
Aufenthaltstitel nach § 16a Abs. 1 AufenthG
Ein Asiate kann ja von Natur/Kultur aus schlecht Nein sagen.
Die Sache mit dem Führerschein hat der AG inzwischen bereits organisiert und den Azubi angemeldet:
Vor 3 Tagen war Kursstart. Der AG hat ihn sogar dort-hingefahren, da hier abends kein Bus fährt. Dazu musste der Azubi 65 EUR in bar mitnehmen und die notwendige App beim Fahrlehrer sofort bezahlen.
Weitere Rechnungen werden jetzt regelmäßig eingehen.
Was passiert denn wenn der Führerschein nicht gemacht wird? Was steht denn im Ausbildungsbertrag?
Die Frage wurde schon mal gestellt aber nicht beantwortet soweit ich das sehe.
Im Ausbildungsvertrag (IHK-Formular) steht dazu nichts.
Seitens Finanzamt gelten zudem strenge Vorgaben (nur bei bestimmten Berufen steuerfrei) für die Finanzierung durch den Arbeitgeber.
Selbst wenn der Azubi schon einen Führerschein aus seiner Heimat hätte, nützt der ihm hier nichts. Er braucht hier einen EU-Führerschein.
Der erwähnte Anhänger im Handwerkerbetrieb ist über 750 kg. Daher auch hier zusätzliche Prüfung.
Zur Vorgeschichte:
Bei einem vorigen Azubi wurden zusätzliche Überstunden verlangt. Von dem Gegenwert hatte der AG den Führerschein bezahlt. Dann wurden jedoch nicht genug Überstunden geleistet, und das Geld reichte nicht. Daher soll der jetzige Azubi es gleich selbst zahlen.
Dieser kleine AG findet keine deutschen Bewerber für den Ausbildungsplatz. Über einen Vermittler kam der Junge aus Vietnam, der dort schon die Sprachschule mit B1-Zertifikat bestanden hat.
Hier wird er schon ziemlich "ausgenutzt". Lässt sich aber kaum ändern.
Für das Finanzierungsproblem Führerschein wird nun eine einvernehmliche Lösung gesucht.
Der AG hat angeblich nicht die Mittel zur Kostenübernahme.
Hatte noch eine weitere Frage eingefügt...
Oh ja. Erst zu spät gelesen:
Es gibt den Zuschuss über den Weg Bürgergeld, wenn aus finanziellen Gründen ein Abbruch der Ausbildung droht. Ein Nebenjob hier auf dem Land, ohne Auto und ohne Busanbindung ist neben der Arbeit nicht zu finden.
Das hat letztes und dieses Jahr funktioniert.
Ihr habt es geschafft. Wenn du mit ihm zusammen agierst, kannst du ihm keinen Kredit geben?
Natürlich. Aber ich suche auch andere Zuschuss-Möglichkeiten.
Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre.
2 Jahre sind schon vergangen. Jetzt ist er mit der Sprache soweit, den Unterricht und Vorbereitung in Deutsch zu verstehen.
Nach meinem Kenntnisstand zahlt das Jobcenter den Führerschein nur bei Arbeitslosigkeit oder nach Berufsabschluss, jedoch nicht für Azubis.
Bürgergeld ( oder jetzt Grundsicherung) kommt bei einem Auszubildenden ohnehin nicht in Frage. Hier gerät einiges durcheinander.
Es war ein langer Weg mit den vorgegebenen Amtsformularen, um auch die Miete zahlen zu können:
1. BAB -> abgelehnt
2. Wohngeld -> abgelehnt
3. Bürgergeld -> genehmigt, da sonst Abbruch der Ausbildung aus Geldmangel drohte.
Nach insgesamt 12 Monaten Amtsstress haben wir es aber geschafft und es wird seitdem ausbezahlt!
Was ist für die Zeit nach dem Visum geregelt?
Bleiberecht, Einbürgerung, ...?
Er hat derzeit einen entsprechend befristeten Aufenthaltstitel (Amtsgebühr 100 €).
Läuft jetzt noch 1,5 Jahre. Nach der Berufsausbildung möchte er natürlich hier weiter arbeiten und Geld verdienen...
Ein Zuschuss vom Arbeitgeber wäre zudem ein geldwerter Vorteil: steuer- und sozialversicherungs-pflichtig.
Ein dadurch erhöhtes Einkommen würde wiederum den Wohngeld-Zuschuss via Bürgergeld reduzieren...
Soll er den machen, weil er da in Ausbildung ist oder damit er nach der Ausbildung einen Arbeitsvertrag bekommt ?
Beide Gründe treffen zu.
Geht nicht mitten in der Ausbildung:
Das Arbeitsvisum ist namentlich und zeitlich auf diesen einen Arbeitgeber ausgestellt.
Ein Azubi (20 Jahre, aus Vietnam) im Metallhandwerk soll lt. Arbeitgeber den Führerschein für Pkw und Anhänger machen. Dies ist für den Kundendienst unbestritten erforderlich. Die Summe über 3.500 bis 4.000 € kann er jedoch nicht aufbringen und unmöglich zusammensparen.
Der Arbeitgeber zahlt nichts.
Hat jemand eine Idee oder Lösung?