Nachdem ich einen thematisch angelehnten Artikel auf vereinsrecht de:
"Wer bekommt die 300 €-Energiepreispauschale im Verein?" vom 31.07.2022
gefunden hatte habe ich den Autor angeschrieben.
Ich erhielt folgende Antwort, die ich mit Genehmigung veröffentlichen darf:
ZitatAlles anzeigenGuten Tag Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie selbst sagen, ist die Feststellung von „Arbeitslohn“ bei ehrenamtlicher Tätigkeit kaum feststellbar. In der Praxis wird diese Unterscheidung nicht vorgenommen, bis die Steuerpflicht beginnt. Ab dann diesem ersten Euro mit Steuerpflicht, wird geprüft ob aus Sicht des Steuerrecht Arbeitslohn (mindestens Minijob) vorliegt oder eine selbständige Tätigkeit (mindestens nebenberufliche Selbständigkeit).
Die gesetzliche Reglung und auch die FAQ sind in diesem Fall der Energiepreispauschale realitätsfern, da niemand einen Arbeitsvertrag als Ehrenamtler wie bei Ihnen erhält, um dann die Merkmale des steuerlichen Arbeitslohns zu prüfen. Das wissen auch die Finanzdirektionen. Ich habe mich telefonisch insbesondere mit dem Landesamt für Steuer in Bayern austauschen können und mir wurde versichert, dass alle Länder es so sehen, dass für jede Art der ehrenamtlichen Tätigkeit – soweit mit einer Aufwandsentschädigung „vergütet“ – auch im Sinne von § 3 Nr. 26b EStG – die Energiepreispauschale gewährt wird, egal ob diese als selbständige Arbeit oder als Arbeitslohn anzusehen ist.
Daher können Sie – soweit Sie nur EM-Rente beziehen – die Energiepreispauschale über Ihre Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 beantragen. Hier können Sie entweder „steuerfreien Arbeitslohn“ oder „steuerfreie selbständige Arbeit“ in der jeweiligen Anlage wählen. Nach der Anspruchsberechtigung in § 113 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 EStG, kommt es auf die Art der Einkünfte in ihrem Fall nicht an. Die FAQ sind einfach sehr lückenhaft.
Mit freundlichen GrüßenJosef Renner
- Steuerjurist // Bachelor of Laws (LL.B.) Steuerrecht -
Gemeinnützigkeitsexperten
Campbell Hörmann Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Atelierstraße 1 - 81671 München
Ganz herzlichen Dank Herr Renner, für diese sehr freundliche und konkrete Antwort!