Zunächst vielen Dank R.F. für die schnelle Antwort.
Der letzte Abschnitt zielt auf den Kern meiner Frage ab. Wenn das Notebook zu sagen wir 60% betrieblich genutzt wird, buche ich es dennoch in der EÜR mit dem Hinweis auf die Verteilung der Nutzung und mit 60% der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe?
Oder bin ich dann direkt auf der Seite der Werbungskosten, sprich Anlage N?
Vielen Dank