Kombikredit - ein "verbundenes Geschäft"? Johann 17. Mai 2015 um 12:02 Hallo,ist ein Kombikredit (Bausparvertrag + Vorausdarlehen) ein "verbundenes Geschäft"?Wenn ja, muss in der Widerrufsbelehrung explizit darauf hingewiesen werden?Danke und viele Grüße