Beiträge von ALR79

    Liebe Leute,


    ich versuche es kurz zu machen..

    Sachverhalt: wir haben vor ca. 3 Monaten einen Überschwemmungsschaden im Keller erlitten (wie fast alle Nachbarn und die Stadt). Wir sind erst kürzlich in das Haus eingezogen, haben die alte Versicherung (SV Versicherung) übernommen.

    Nach ca 2 Wochen war der Schadensregulier vor Ort und hat ein Vergleichsangebot gemacht. Wir haben es nicht angenommen, um den Schaden erstmal weiter zu prüfen und Instandsetzungkosten besser abschätzen zu können. Weitere Details erspare ich euch hier, jedoch wurden durch den Dienstleister der Versicherung verschiedene Maßnahmen zur Trocknung in der Zwischenzeit durchgeführt.

    Unser Herausforderung: die Nicht- Erreichbarkeit des Schadensregulierer - Details erspare ich euch nochmals, jedoch habe ich den Schadensregulierung nur einmal telefonisch erreichen können in den 3 Monaten (und da nur als ich persönlich auf der Geschäftstelle war und die angerufen haben).


    Fazit: Auch wenn die Versicherung viele Fälle hat, finde ich es eine Frechheit jemand so zu ignorieren und alleine zu lassen. Keinen Service , keine Abtimmung über Maßnahmenusw. - nichts. Ich fühle auch diesen Wissensvorsprung /Expertise bei der Versicherung und meine völlige Unkenntnis..


    Jetzt endlich meine Frage : Wer kann mir helfen, mich beraten, die Abläufe zu beschleunigen bzw. mir Sachverhalte /Rechte neutral zu erklären? Was ist wichtig?

    Meine erster Gedanke ist ein spezialisierter Rechtsanwalt (Rechtschutz vorhanden), aber dafür ist m. M. zu früh (erst falls es Streitigkeiten geben sollte um Entschädigung usw.).

    Welche Organisation, Verbraucherportale gibt es die unterstützen?


    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. :thumbup:


    “Mark Twain — 'I didn't have time to write a short letter, so I wrote a long one instead.'

    Hallo zusammen,

    habe gerade einen ähnlichen Fall (Metallrente BAV von 2011 und privat nach AG-Wechsel in 2014 später privat weitergeführt aus dem Brutto; zurzeit ruhend). Bekomme ebenfalls die Standmitteilung jährlich und möchte das Geld gerne mir auszahlen lassen, um es sinnvoller anzulegen bis 2045… ;)

    Die erste Antwort am Telefon der Allianz war, man kann das nicht vor Rentenbeginn auszahlen lassen. Verstehe es im Rahmen der BAV, aber für den privaten Teil (ohne Entgeltumwandlung) verstehe ich nicht.. Auch die Versteuerung ist mir noch nicht ganz klar für beide Bereiche.

    Habe anschließend eine E-Mail geschrieben, um hier nochmal die Punkte erfragt. Falls ich hier hoffentlich eine konkrete Antwort bekomme, teile ich sie gern mit Euch.

    Schönes Wochenende ?