NV-Bescheinigung läuft normalerweise immer 3 volle Kalenderjahre. Wenn Mitte des Jahres beantragt würde, könnte ich mir vorstellen, dass es rückwirkend ab dem 1. Januar läuft (da bin ich mir aber nicht sicher).
Rechtzeitig vor Ablauf 31.12. eine Folgebescheinigung beantragen! Gute Banken/ Sparkassen erinnern rechtzeitig an den bevorstehenden Ablauf. Das ist dann aber guter Dienst am Kunden!
Außerdem gibts doch ggfs. die jew. Steuerbescheinigung der Institute!