Beiträge von Freddie

    NV-Bescheinigung läuft normalerweise immer 3 volle Kalenderjahre. Wenn Mitte des Jahres beantragt würde, könnte ich mir vorstellen, dass es rückwirkend ab dem 1. Januar läuft (da bin ich mir aber nicht sicher).

    Rechtzeitig vor Ablauf 31.12. eine Folgebescheinigung beantragen! Gute Banken/ Sparkassen erinnern rechtzeitig an den bevorstehenden Ablauf. Das ist dann aber guter Dienst am Kunden!

    Außerdem gibts doch ggfs. die jew. Steuerbescheinigung der Institute!

    Vorneweg:

    Ich kenne die GIA, stehe aber in keiner wirtschaftlichen Verbindung.

    Mir gehts bei dem Hinweis mehr um den Punkt, sich zum Thema Immobilienübertragung auch unter steuerlichen Gesichtspunkten mal etwas schlauer zu machen.

    Deshalb auch der Hinweis, sich unter allen Umständen zuerst mit Steuerberater und/ oder Rechtsanwalt abzustimmen.

    Dies setzt natürlich voraus, dass innerhalb der Familie Einigkeit besteht.

    Ich kann mich nur meinen Vorautoren anschließen.

    Ohne steuerliche und rechtliche Beratung geht hier gar nichts. In Verbindung mit diesen beiden Berufsgruppen (ggfs. sogar ein und dieselbe Person) sollte man sich anschließend über die - wenn nach wir vor der Übertrag geplant ist (ist das Objekt vermietet?) - strategische Vorgehensweise beraten lassen. Z.B. ….

    https://www.gia-consulting.de/ (zum Einlesen).

    Ggfs könnte der Verkauf an das Kind sogar eine Lösung sein……

    Frei nach dem Motto:

    Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

    Helmut Schmidt, ehem. Bundeskanzler