Beiträge von Sparfuechsin

    Ich habe seit 2018 bei Bondora (nur Go & Grow) investiert und habe das Thema mit dem Finanzamt Bremen auch schon durchgekaut. Bezüglich der (nach meiner Auffassung nicht gegebenen) Verfügungsgewalt über die Zinsen habe ich damit argumentiert, dass Auszahlungen während Corona über Wochen verteilt wurden und Bondora in seinen AGBs darauf hinweist, dass es bei Liquiditätsengpässen länger dauern kann. Das wurde vom Finanzamt akzeptiert.

    Daher berechne ich bei jeder Auszahlung den Ertragsanteil und gebe diesen als ausländische Kapitalerträge in der Steuererklärung an. Falls sie da irgendwann nochmal nachhaken, bekommen sie meine ausführliche Excel-Dokumentation zusätzlich zu den von Bondora verfügbaren Dokumenten. ;)

    Hallo zusammen,

    seit ich vor ein paar Wochen die Nebenkostenabrechnung für 2021 erhalten habe, grüble ich darüber nach, ob die ab Oktober 2022 geltenden Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19% auf 7% überhaupt bei mir ankommen wird. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen…auf-gas-2078214)

    Hintergrund: Meine Mietwohnung liegt in einem größeren Wohnblock (mehrere Eigentümer), der über eine Gas-Zentralheizung versorgt wird (nur Heizung, kein Warmwasser). Die Brennstoffkosten machten letztes Jahr gut 80% der gesamten Heizkosten aus. Diese werden jeweils zu 50% nach Wohnfläche und nach Verbrauch (Zähler an den Heizkörpern) auf die Wohneinheiten verteilt. (Sinnhaftigkeit bzw. Gerechtigkeit dieser Regelung sei mal dahingestellt.)

    Mein Anteil wird auf der Abrechnung zunächst als Nettobetrag ausgewiesen, dazu kommen dann 19% MwSt. Darunter steht der Absatz, der mich so misstrauisch macht:

    "Der Eigentümer der Liegenschaft hat für die Nutzeinheiten bezüglich der Vermietung und Verpachtung auf die Steuerbefreiung verzichtet. Die Miete unterliegt daher als Hauptleistung dem Steuersatz von 19%. Die Nebenkosten teilen umsatzsteuerlich als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung (Miete). Aus diesem Grund weisen wir bei Kostenarten mit 0% oder 7% MwSt den vollen MwSt-Satz von 19% bei vorsteuerabzugsberechtigten Mietern aus. Die in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer ist vom Vermieter oder dem ihn vertretenden Verwalter an das Finanzamt abzuführen."

    Für mich klingt das so, als würde auch bei einer MwSt von 7% auf die Brennstoffkosten "im Einkauf", auf meiner Nebenkostenabrechnung weiterhin der MwSt-Satz von 19% auftauchen.

    Oder habe ich da einen Denkfehler? :/