Beiträge von HarryHirsch

    Um das Thema abzuschließen, folgendes ist passiert:

    Ich bin zum Anwalt und habe das Thema geschildert. Der Anwalt hat an Vodafone ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt und die Zahlung eingefordert. Keine Reaktion von Vodafone.

    Nächster Schritt wäre eine Klage gewesen. Wegen der im Vergleich zur Streitsumme hohen Kosten und des unklaren Ausgangs habe ich davon Abstand genommen. Insbesondere war nicht klar, wie ich den Nachweis führen kann, dass wirklich ein Totalausfall der Leitung vorgelegen hat. Die Daten liegen beim Anbieter natürlich vor, aber der wird sich vor Gericht kaum selbst belasten.

    Also habe ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt ohne große Hoffnung den Weg über die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gewählt. Vodafone hat darauf reagiert, indem sie die Beteiligung an dem Verfahren ablehen. Das ist rechtlich in Ordnung, da das Verfahren freiwillig ist. Sie haben mir aber außerhalb des Verfahrens nun eine Summe von ca. der Hälfte meiner Forderung angeboten - natürlich auf rein freiwilliger Basis und ohne Anerkennung eines Anspruchs meinerseits.

    Übrigens hat Vodafone in dem Zuge auch zum ersten Mal ernsthaft und ausführlich auf meine Darstellung und Argumente reagiert. Vorher wurde immer nur abgewiegelt bzw. gar nicht reagiert.

    Hallo,

    mein Internetanschluss bei Vodafone war über einen Monat komplett ausgefallen. Ich hatte Vodafone den Ausfall gemeldet und angekündigt, dass ich Entschädigung nach §58 TKG (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html) fordern werde. Der Anschluss ist nun wieder verfügbar und meine Forderung summiert sich auf über 400 €. Ich verstehe das Gesetz nämlich so, dass die Entschädigung nicht gedeckelt ist.

    Vodafone scheint das anders zu sehen und bietet mir ca. 1,5 Monatsbeiträge als Entschädigung an. Ist das Gesetz tatsächlich so zu verstehen? Sollte ich mich nun an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden?