Beiträge von 1000Baht

    Nachdem ich gegen die Einbeziehung der ausländischen Kapitalerträge, trotz Wohnsitz außerhalb Deutschlands, in die Einkommensteuer Berechnung Einspruch eingelegt habe, wurde dieser zwischenzeitlich zu meinen Gunsten (mit einer Entschuldigung) beschieden.

    Die einbehaltende Kapitalertragsteuer gem. §32 d Abs. 1 EStG (25% plus 5,5% Soli) des Sparer Freibetrages übersteigenden Betrages wurde mir wieder zurückerstattet.:thumbup:

    Somit ist die Ausgangsfrage für mich geklärt.

    Wie hoch ist der Anteil der nichtdeutschen Einkünfte ? Bei über 10 % dürfte es kritisch werden mit der unbegrenzten Steuerpflicht.

    Danke, aber sorry, darum geht es nicht. Das ist alles bekannt und unproblematisch und die Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag liegen vor.

    Wie ich bereits vorher geschrieben habe, wurde eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht bereits durchgeführt.

    Es geht lediglich um die Einbeziehung der ausländischen Kapitalerträge, trotz des Hinweises, daß diese im Wohnsitzstaat zu versteuern sind.

    Ich wohne mit ausschließlichem Wohnsitz seit knapp 3 Jahren im Nichteuropäischen Ausland und habe wie im letzten Jahr auch in meiner Steuererklärung 2024 die unbeschränkte Steuerpflicht nach §1 Abs. 3 EStG beantragt.

    Ich habe Einkünfte aus Pension, sowie Zinseinkünfte aus Deutschland, Norwegen und aus meinem Wohnsitzstaat, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

    Nach mehr als 6 Monaten Wartezeit seit Online Abgabe meiner EKSt-Erklärung, traf der Steuerbescheid des für mich zuständigen Betriebsstätten Finanzamtes ein. Wie beantragt wurde eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht durchgeführt.

    Meine sämtlichen (in- und ausländischen) Kapitalerträge wurden addiert und bis zur Höhe des Freibetrages (1.000.- Euro) freigestellt. Der darüber hinaus gehende Betrag wurde (nach Günstigerprüfung) gem. §32 d Abs. 1 EStG mit 25% (plus 5,5% Soli) Kapitalertragsteuer besteuert.

    In den Erläuterungen zum Steuerbescheid findet sich folgender Hinweis: Die ausländischen Kapitalerträge und die Veräußerungsgewinne unterliegen im Wohnsitzstaat der Besteuerung.

    Vielleicht kann mir Jemand auf die Sprünge helfen, ob die Berechnung korrekt durchgeführt wurde und warum trotz des genannten Hinweises die ausländischen Zinseinkünfte mit einbezogen wurden?

    Bei meiner Steuererklärung 2023 wurde der nahezu gleiche Sachverhalt unterschiedlich behandelt. Die ausländischen Zinseinkünfte wurden nicht in die Berechnung einbezogen und es wurden nur die inländischen Zinseinkünfte angerechnet.

    Bzgl Ehegattensplitting: siehe https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-w…icht/index.html ganz unten "Sind Sie verheiratet und Staatsangehöriger eines EU oder EWR-Staates können Sie mit Ihrem Ehegatten zusammenveranlagt werden, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz in einem EU oder EWR-Staat hat." oder an der Quelle: §1a ESTG.

    Galileo

    Wie ist da der §1a Abs. 1 Nr. 2 EStG zu interpretieren? :?:

    Seit 1.4.22 bin ich pensionierter Beamter mit Bezügen in Baden-Württemberg.

    Meine Bezüge (ausschließlich Pension) wurden, da ich verheiratet (Hausfrau ohne Einkommen) bin, in Deutschland nach Steuerklasse 3 versteuert.

    Meine Frau (Doppelstaatsbürgerschaft Deutsch/Thailändisch) und Ich haben am 1.9.22 unseren Wohnsitz (Abmeldung in Deutschland) gemeinsam nach Thailand verlegt und haben dort einen gemeinsamen Hausstand und außer meiner Pension Beide keine weiteren Einkünfte.

    Zwischenzeitlich wurde durch meine Besoldungsstelle und ohne mein Zutun oder meine Initiative meine Steuerklasse auf 1 abgeändert, mit meinem Betriebsstättenfinanzamt (Stuttgart Körperschaften) hatte ich in Bezug auf "unbeschränkte Steuerpflicht" noch keinen Kontakt.

    Wie müssten wir uns verhalten, um insgesamt am Ende des Jahres die geringste Steuerlast tragen zu müssen?

    Welche Vorgehensweise wird empfohlen?

    Insbesondere ist für mich von Interesse:

    1. Gemeinsame Steuererklärung möglich? - Ehegattensplitting?

    2. Wenn gemeinsame Steuerklärung nicht möglich ist:

    Geltendmachung Unterhalt Ehefrau bei gemeinsamem Wohnsitz und nicht getrennt lebend? Erforderliche Nachweise/Bescheinigungen?

    Geltendmachung Ausgaben für Deutsche Private Krankenversicherungsbeiträge (Meine + Ehefrau)?

    Sonstige Beträge die abgesetzt werden können)?

    Können sie mir weiterhelfen? 8o8o8o