Beiträge von KABECO

    Sehr geehrte Community! Bei Schwäbisch- Hall gestellte Kreditanfrage zunächst positiv beschieden, Unterlagen eingereicht-

    Unterlagen wurden fehlgeleitet, dann musste auch noch ein Teil der Unterlagen von mir erneut eingereicht werden

    ,da sie "verschwunden " waren. Nach Kreditzusage ( 50.000 ) Vertrag unterschrieben. Trotz Anfragen immer wieder vert

    tröstet. Geldauszahlung nach 7 Wochen nicht erfolgt. Daraufhin habe ich den Kredit widerrufen. Am Folgetag war das Geld auf dem Konto. Ich habe es sofort zurückgeschickt, hatte vorher mit einer Dame gesprochen, die mir eine andere Kontonummer angegeben hatte, die ( Zitat: " für solche Fälle zu benutzen sei "). Mittlerweile hatte ich mir etwas Geld geborgt und dann bei der ING den Kredit aufgenommen. Kann die Schwäbisch- Hall jetzt von mir irgendwelche Entschädigungsbeträge verlangen, da ich ja die " normale " Kündigungsfrist überschritten habe? In diesem Zeitrahmen war für mich ja nicht abzusehen, wie nachlässig gearbeitet wird bei Schwäbisch - Hall ! Ich habe also in gutem Glauben unterschrieben.

    Was soll ich tun, wenn das Institut nun mit finanziellen Forderungen an mich herantritt? Wie kann ich mich im schlimmsten Falle dagegen wehren?

    Das alles liegt nun auch schon 8 Wochen zurück.

    Für Rat und Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen K. B.

    Hallo!

    Ich bin noch nie in einem Forum unterwegs gewesen, übt bitte Nachsicht!

    Mein Anliegen ist folgendes: Ich möchte mit meinen 61 Jahren noch ein ETF Depot anliegen, da ich 12jährige Zwillinge habe, alleinerziehend bin.In Rente kann ich frühestens mit 66 1/2 Jahren gehen. Habe jahrelang nach Möglichkeit gesucht, den Kindern für später eine ( wenigstens kleine ) finanzielle Grundlage zu verschaffen, bin wegen meines höheren Alters immer davor zurückgeschreckt. Bis ich den einen Podcast von Saidi geschaut habe.

    Ich kann nur wenig investieren, eine Einmalanlage scheidet definitiv aus. Nun hat mir jemand gesagt, ich könne vermögenswirksame Leistungen beantragen und diesen Betrag dann sozusagen zu meinem " eigenen" Betrag mit einfließen lassen. Nach Erkundigung weiß ich, dass ich bezugsberechtigt bin, könnte VL also tatsächlich beantragen. Woher bekommt man aber ein Formular? Muss ich das beim Finanzamt beantragen oder kann man sich das nicht als PDF herunterladen?

    Dann habe ich meine Direktbank ( DKB) schon gefragt, ob ich mit denen einen Vertrag machen könnte, aber die haben abgelehnt mit der Begründung , nicht in Holdings zu machen. Ehrlich gesagt, ist das schlimmer als Chinesisch für mich. Ihr mögt den Kopf schütteln und lachen; aber ich habe den festen Willen, spätestens jetzt zu handeln und muss darauf vertrauen, dass ich in der Community fair und ehrlich beraten werde.

    Wie könnt ihr mir helfen?

    Mit freundlichen Grüßen KABECO