Für die Dezemberzahlung soll der Abschlag vom September 2022 vergütet werden. Da lässt sich also jetzt nichts mehr drehen. Über interessante Randfragen, wie z. B., was sein soll, wenn jemand seit September den Versorger gewechselt hat, wurde aber offenbar nicht nachgedacht.
Sorry, das passt nicht ganz.
Wenn ich das Konzeptpapier richtig verstehe, müsste nicht der Abschlag vergütet werden, sondern nur der Verbrauch angenommen werden, die dem Abschlag im September zugrunde lag.
Zitat Konzeptpapier:
"Um die extremen Belastungen von Gas und Fernwärmekunden abzufangen, die
um ein Vielfaches höher sind als die Belastungen von Haushalten, die nicht mit
Gas heizen, erhalten die Gaskunden bereits im Dezember 2022 eine
Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus
September 2022 zugrunde gelegt wurde."
Das ist wichtig hervorzuheben für die, bei denen jetzt der Tarif angepasst wird.
Mein Anbieter hat erst zum 01.10 erhöht. Abschlag im September aufgrund des Gaspreises also viel niedriger als jetzt. Trotzdem sollte mir kein Nachteil entstehen.