Ja mir ist grundsätzlich bewusst, dass man eigentlich erst im Zweitstudium Werbungskosten geltend machen kann, aber ich habe gedacht, dass ich die Kosten aus meinem Erststudium vielleicht auch schon geltend machen kann, weil ich direkt im Anschluss angefangen habe zu arbeiten und das Studium eine Voraussetzung dafür war den Job zu bekommen (Stichwort Plausibilität). Also Kosten im Sinne von Semesterbeiträgen und Materialkosten (Laptop, Bücher etc.). Aber scheinbar funktioniert das nicht?