Beiträge von WolfgangFZ

    Hallo Forum,

    durch ein Missgeschick ist mir ein einem gemieteten Wohnmobil die Pfanne von Gasherd gerutscht und hat einen Daumennagel-großen-Brandfleck verursacht. Schaden für die Erneuerung der Küchenarbeitsplatte 1500,00 EUR.

    Allianz-Haftpflicht will nicht zahlen.

    Begründung: "Schäden an gemieteten Gegenständen sind nicht versichert."

    Wg. dieser Begründung habe ich erstmal tief Luft holen müssen, diese Klauseln waren mir nicht bekannt.

    Andererseits: Schäden in gemieteten Hotelzimmern oder Ferienwohnung sind versichert. Meine Argumentation: Küchenplatte im Wohnmobil gilt wie Hotel-/Ferienwohnung, weil "Wohnung". Immer stand das Wohnmobil ja auf einem Campingplatz. Allianz will trotzdem nicht zahlen.

    Hat jemand Erfahrung/Tipp für diesen Sachverhalt ?

    Vielen Dank für alle Antworten

    Moderat wäre eine Erhöhung von 24 Cent auf 38 bezw. 55.95 Cent, so wie beim Anbieter http://www.ewf.de

    Welche Rolle spielt es ob ich vor 3 Jahren zu DB gewechselt habe, und jetzt wieder zurück zu EWF ? Ich verstehe die Diskussion nicht !

    Zur Erinnerung: Meine ursprüngliche Frage war: Dürfen die um 700% erhöhen.

    Das Thema Wucher ist ja hier schon angeklungen.

    LOL, typisch deutsch :D Hast du denn überhaupt noch eine Preisgarantie?

    Nein hab ich nicht.

    Darum geht es auch nicht.

    Die Frage ist ob eine Preiserhöhung von 700% rechtens ist.

    250% wäre kein Thema, hab ich beim neuen Anbieter als NeuKunde jetzt auch.

    Wie machst du es denn als typisch "Nicht Deutsch" ? - Sich alles gefallen lassen ?

    Wenn man seine Ruhe haben will - einfach immer nur zahlen - so haben es die Konzerne gern

    Hallo Forum,

    Anfang September habe ich von DBStrom eine Mitteilung über Preiserhöhung von 21,69 ct/kWh auf 166,24 ct/kWh erhalten.

    Das ist ja eine Erhöhung um 750% und würde bei unserem Verbrauch von 7000 kWh ca. 11.600 EUR kosten.

    Hab ich natürlich sofort gekündigt.

    Bei meinem neuen Versorger (bei dem ich vorher schon war) werde ich natürlich als NeuKunde geführt und muss einen höheren Preis zahlen als Bestandskunden.

    Ich hätte DBStrom nicht gekündigt wenn die Preiserhöhung moderat ausgefallen wäre. M.W. hat kein anderer Anbieter eine derart hohe Erhöhung.

    Meine Frage:

    Ist eine Preiserhöhung von 750% überhaupt rechtens ?

    Ich möchte nämlich Schadenersatz von DBStrom fordern wg. der Einstufung als NeuKunde beim neuen Anbieter.

    Gibt es da Erfahrungen ?

    mfg

    Wolfgang