Hallo,
durch die Vereinbarung einer Pauschale entfällt m.W.n. die Nachweispflicht des Vermieters. Jedoch gibt es wohl einige Ausnahmen, welche eine entsprechende Regelung im Mietvertrag ungültig machen könnten. Z.B die Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale mit jährlicher Abrechnung. Diese Regelung wird als widersprüchlich angesehen und sorgt dafür, dass es eine Pflicht zur Abrechnung gibt und die Pauschale eben keine Pauschale sondern eine Vorauszahlung ist.
Steuerlich würde ich daher vermuten, dass es bei einer korrekten Pauschale keine steuerliche Ansatzmöglichkeit gibt.
Danke, ja, das ist wohl mein Pech. Nicht mal das Finanzamt konnte konkrete Auskunft geben.