Beiträge von Freerider123

    Hallo,

    also ganz direkt, ich glaube Du schmeisst da Begriffe durcheinander.

    Anrechnungszeiten sind lt. Homepage der DRV "Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium."

    Wenn Du die vorgezogene Rente aufgrund der Schwerbehinderung in Anspruch nimmst, dann bist Du salopp ausgedrückt "einfach in Rente". Der errechnete Betrag aus der Regelrente wird um jeden "nicht erfüllten Monat" (so heißt es wirklich" um 0,3% gekürzt.

    Hier ist ein guter Rechner der DRV, man sieht daraus den möglichen Renteneintritt und die sich ergebenden Kürzungen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-…chner_node.html

    Aber an Deiner Stelle würde ich einen Beratungstermin bei der DRV machen. Die beraten da sehr gut und können Dir auch gleich entsprechende Zahlen ausrechnen, sodass Du weißt was finanziell auf Dich zukommt.

    Beratung suchen
    www.deutsche-rentenversicherung.de

    Hallo,

    einen Leitfaden habe ich nicht, aber ich hab das Thema eben für mich persönlich durchleuchtet. Daher kann ich Dir schreiben auf was ich geschaut habe.

    Deine Ansätze sind ziemlich das was ich auch gemacht habe.

    Also, bisherige Einzahlungen incl. Wertentwicklung (ja die gibt es bei mir sogar) + künftige Einzahlungen + künftige Zulagen und zu erwartende Rendite. Falls Kosten anfallen wären diese natürlich vom Profit abzuziehen.

    Was Du allerdings noch berücksichtigen solltest sind die Steuer-Erstattungen. Findest Du auf Deinem Steuerbescheid 1te Seite. Diese müssten im Falle einer Kündigung ebenfalls zurückgezahlt werden. Ich sehe sie in meiner Berechnung daher auch als positiven Effekt für den Vertrag, ich hätte sie ja ohne Vertrag nicht.

    Was extrem wichtig ist, wenn Du dich dazu entscheidest den Vertrag aufzulösen. Hast Du natürlich die Rückzahlung der Zulagen und der Steuererstattungen, der Gewinn (sollte sich einer ergeben) ist im Jahr der Auszahlung in der Einkommensteuer zu berücksichtigen, allerdings fällt es nicht unter die Kapitalerträge. d.h. es wird mit dem normalen Steuersatz versteuert, d.h. es erhöht Dein / Euer zu versteuerndes Einkommen des Jahres. Im worst-chase kann man da schnell im Spitzensteuersatz landen. Was dann meistens zu den allgemeinem Empfehlungen führt —> den Vertrag ruhen zu lassen. Weil dann die Versteuerung im Alter nachgelagert (in der Regel mit geringerem persönlichem Steuersatz) erfolgt. Und es für Kleinstbeträge und bis zu 30% Teil-Entnahmen, aus heutiger Sicht des Steuerrechts, auch noch Sonderreglungen gibt.

    Um dann die Wertentwicklung einer alternativen Anlage zu rechnen, hab ich ganz schnöde den Rechner von Ishares genutzt. Es gibt sicher ausgefeiltere Rechner, aber für meine Bedürfnisse hat es gereicht.

    https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/anlegen/sparen-mit-etfs/etf-sparplanrechner?gclsrc=aw.ds&gad_source=1&gbraid=0AAAAApdJyqO1S6evdoAiKkdfhr4CTjq-D&gclid=EAIaIQobChMIttT6ovrcigMVO5WDBx01thWREAAYASAAEgKXXvD_BwE&gclsrc=aw.ds

    Bitte aufpassen - geht nicht zusammen !!

    Sobald es in Summe die 520€/mtl. übersteigt, wäre ein Job SV Pflichtig = eine Hauptbeschäftigung.

    Das wäre dann der mit den 520€, da würde dann SV und Steuer anfallen.

    Vermutlich aufgrund der Höhe (selbst bei Steuer Klasse 5) keine Steuer - die Sozialversicherungsbeiträge wären dann als Gleitzonen-Job zu behandeln.

    Aber ACHTUNG, neben einer Hauptbeschäftigung geht nur noch 1 Minijob.

    https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-neben-hauptbeschaeftigung/

    Es gäbe da jetzt verschiedene Lösungsansätze... einer davon wäre es zu lassen, oder nur den mit den 520€ zu machen. Aber alles 3 zusammen im Rahmen Minijob funktioniert nicht.

    Hallo,

    so schwierig wie es sich anfühlt ist es nicht. RNowotny hat es schon sehr gut erklärt - daher würde ich Dir gerne mal kurz einen Live-Input geben.

    Ich habe meinen VL bei Finvesto. Es gibt nicht so viele ETF Anbieter die mit VWL arbeiten und alle verlangen Gebühren, was teilweise bei klassischen ETF´s ja nicht so ist (je nach Anbieter), aber wenn man was vom Chef dazu bekommt, kann man darüber denke ich hinwegsehen.

    Falls Finvesto für Dich interessant ist, geh auf die Homepage und such Dir einen ETF aus den Du besparen möchtest, über die Auswahl "VL Sparen". Dort wirst Du zur Fondauswahl weitergeleitet, es erscheinen die "beliebten VL Fonds+ETF´s" wenn Du vorne auf den ETF-/Fond-Namen klickst bekommst Du einen detaillierte Übersicht des Fonds-/ETF´s und ganz wichtig, der Kosten. Suche nach der Spalte "All-in-fee" das sind die gesamten Kosten des Fonds-/ETF. Die sollten nicht zu hoch sein.

    Aktuell, jetzt beim schreiben, steht an Platz 1 der Liste der DWS Top Dividende LD - all-in-fee = 1,45%. Aus meiner Sicht macht für eine breite Streuung und akzeptabel Kosten am meisten ein MSCI World Sinn - da wäre der IShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) ebenfalls in der Liste - all-in-fee = 0,2%.

    Diese Kosten werden Dir beim mtl. Einkauf Deines Fonds-/ETF´s abgezogen - daher aus meiner Sicht extrem wichtig, weil es Deine Erträge schmälert und Du es nach der ersten Anlage vermutlich sehr schwer wieder ändern kannst.

    Als Beispiel:

    Ich spare mtl. 35€, bespare den MSCI World - Finvesto kauft für 34,93€ Anteile für mich.

    Die 7ct sind die 0,2% Gebühren.

    Was unabhängig von den ETF-/Fondgebühren kommt, sind die Kosten von Finvesto - die liegen bei mir bei rund 10€/Jahr. Dafür verkauft Finvesto Anteile aus meinem Depot.

    Wenn Du Dir also einen Fond-/ETF ausgesucht hast, durchläufst Du den weiteren Anmeldeprozess bei Finvesto und bekommst dann ein Dokument (bin ich mir nicht mehr sicher ob das zum download war oder per Post kam) das Du Deinem Arbeitgeber aushändigst. Der führt für Dich dann den mtl. Betrag über die Lohn-/Gehaltsabrechnung ab. Bei Deiner jährlichen Einkommensteuer setzt Du das Kreuz bei "Ich beantrage die Arbeitnehmer Sparzulage" und schon bist Du vorgemerkt für den Zuschuss, des Staates - wenn Du unterhalb der Einkommensgrenzen liegst, siehe Link von oben.

    Ok, liest sich jetzt doch etwas aufwendiger... aber so schlimm ist es wirklich nicht :)

    Viel Erfolg damit.