Hallo,
ich habe die spezielle Rentenauskunft zum Ausgleich von Abschlägen bei geplantem, vorgezogenem Renteneintritt mit 63 bereits erhalten.
Auf dieser Basis habe ich 2022 Einzahlungen - zum "guten 2022er" Kurs von 7235€/Rentenpunkt getätigt und zwar in der max. Höhe, die steuerlich absetzbar ist.
2023 kostet ein Rentenpunkt >8000€, ist damit weit weniger attraktiv für freiwillige Einzahlungen.
In einigen Publikationen steht, dass man freiwillige Ausgleichszahlungen für 2022 auch noch im Q1/23 tätigen kann. Ist das korrekt? Könnte ich somit in Q1/23 weitere freiwillige Ausgleichszahlungen tätigen zum "2022er Kurs eines Rentenpunkts" und diese Zahlung dann 2023 steuerlich absetzen? Würde das Finanzamt den entsprechenden Nachweis für 2023 anerkennen oder 2022 zuordnen, womit der Steuervorteil verpuffen würde?
Meine spez. Rentenauskunft hatte ich schon 2021 erhalten, der zugesicherte Drei-Monats-Zeitraum ist also bereits abgelaufen.
Gruß
Rentensepp