Ich danke allen für die Antworten. Nun hat sich ein neues Problem ergeben.
Ich habe die Rechnung der Anwältin bezahlt, aber wegen der Feiertage erst 14 Tage nach Erhalt. Zwei Tage später (überschnitten?) habe ich einen Brief vom Gericht erhalten, der mich über einen Antrag informiert, den Betrag durch vollstreckbaren Beschluss gemäß § 11 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festzusetzen. Die Anwältin beantragt zudem Verzinsung ab Antragsstellung. Wenn ich Einwände habe, soll ich die innerhalb von einer Woche vorbringen. Die Anwältin hätte die Möglichkeit, mich zu verklagen, falls der Festsetzungsantrag abgelehnt würde.
Kann mir das bitte jemand "übersetzen"? Heißt das, die Anwältin hat nun nachträglich einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt? Habe ich zu früh überwiesen (da es ja noch keinen Kostenfestsetzungbeschluss gab) oder womöglich "zu spät" (weil ich hier ja anscheinend Zinsen zahlen soll und mir eine Klage angedroht wird)? In der Rechnung stand lediglich, sie sei sofort fällig, nach 30 Tagen würden Verzugszinsen anfallen. Letzteres ist ja gar nicht eingetreten, da ich nach 14 Tagen das Geld überwiesen habe. Muss ich jetzt überhaupt auf das Schreiben des Gerichts reagieren? Ich habe doch gezahlt - und vermute, der Eingang des Geldes an meine Anwältin hat sich mit deren Antrag überschnitten. Und wenn ich reagieren muss - wie? Meinen Kontoauszug mit der Abbuchhung der Überweisung hinschicken?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir noch mal jemand helfen könnte. Danke!