Beiträge von MartinaKK

    Ich habe dazu eine Nachfrage: Ich habe bisher alle Tagesgelder sowie das Depot in Deutschland und die Besteuerung über Freistellungsaufträge geregelt. Nun überlege ich, über Weltsparen auch Geld im Ausland per Festgeld anzulegen.

    Verstehe ich es richtig, dass ich dann neben den ausländischen Festgeld-Ausschüttungen auch sämtliche Erträge aus den deutschen Tagesgeldern "der Vollständigkeit halber" in der Steuererklärung mit angeben muss, obwohl hier jeweils Freistellungsaufträge bestehen?

    Ich hatte gehofft, nur die ausländischen Erträge angeben zu müssen...?(