Beiträge von Carla54

    Update nach Rücksprache mit dem Finanzamt:

    In meinem Bescheid steht tatsächlich: "Die Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und § 239 Abs. 1 Satz 1 AO ausgesetzt. (...) Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs die Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich."

    Die Dame im Finanzamt meinte, dass die Neuregelung erst seit September diesen Jahres feststeht und dass alle Betroffenen einen neuen Bescheid bekommen, dies aber noch 2-3 Monate dauern kann. Na dann warte ich mal ab.

    Danke für die Hilfe!

    Ich habe gerade noch einen Artikel mit folgender Aussage gefunden:

    "Sobald es eine neue Regelung gibt, ändert das Finanzamt die betreffenden Bescheide von Amts wegen und wird dann rückwirkend Zinsen nachfordern oder Zinsen in neuer Höhe erstatten."https://www.dhpg.de/de/newsroom/bl…hzahlungszinsen

    Also ich habe definitiv keinen neuen Bescheid erhalten. Rufe vielleicht morgen früh mal beim Finanzamt an.

    Hab gerade nachgeschaut, im Bescheid steht tatsächlich (sowieso schon fehlerhaft):

    "zu verzinsen 1.000,00 € vom 1.4.2019 bis 21.02.22
    0 volle Monate zu 0,5 % = 0,0"

    Also ich komme da auf 34 Monate und nicht 0 Monate, woher die 0,5% kommen, verstehe ich auch nicht. Ist mir leider beim schnellen überfliegen alles nicht aufgefallen, weil ich ja eh nicht mit Zinsen gerechnet hatte und daher leider auch keinen Einspruch eingelegt.

    Als das Bundeskabinett die Neuregelung zur Verzinsung getroffen hat, war meine Einspruchsfrist aber auch schon abgelaufen. Kann ich dadurch noch irgendwas bewirken?

    Hallo,

    ich habe bisher immer meine (freiwillige) Steuererklärung 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr abgegeben um möglichst viel von den 6% Zinsen vom Finanzamt auf die Steuererstattung zu erhalten, sprich Ende 2021 habe ich meine Steuererklärung für 2017 abgegeben. Nun hatte ja im Sommer 2021 das Bundesverfassungsgericht die jährlichen 6% auf Steuernachforderungen und -erstattungen für verfassungswidrig erklärt, weshalb ich auch davon ausgegangen bin keine Zinsen mehr auf meine Erstattung zu erhalten und tatsächlich im Steuerbescheid im Januar 2022 mit ca. 1000 € Steuererstattung wurden keine Zinsen vom Finanzamt aufgeführt. Was bis heute leider völlig an mir vorbeigegangen war, ist dass das Bundeskabinett am 30. März 2022 eine Neuregelung des Zinssatzes erst für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 getroffen hat und nun doch bis Ende 2018 noch die 6 % Zinsen gelten. Schuldet mir das Finanzamt nun die Zinsen für die Erstattung von 2017? Wie kann ich diese einfordern/nachfordern? Oder habe ich schlicht Pech gehabt, weil ich es erst jetzt gemerkt habe?

    Vielen Dank,

    Carla