Update nach Rücksprache mit dem Finanzamt:
In meinem Bescheid steht tatsächlich: "Die Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und § 239 Abs. 1 Satz 1 AO ausgesetzt. (...) Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs die Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich."
Die Dame im Finanzamt meinte, dass die Neuregelung erst seit September diesen Jahres feststeht und dass alle Betroffenen einen neuen Bescheid bekommen, dies aber noch 2-3 Monate dauern kann. Na dann warte ich mal ab.
Danke für die Hilfe!