Beiträge von Sir Toby

    Guten Tag,

    ich frage mich, ob das Urteil auch auf Riester-Bausparverträge anwendbar ist?

    Meine Bausparkasse, die LBS West, weigert sich, das jährliche Entgelt von 18,00 Euro zu erstatten und begründet dies wie folgt:

    "Das mit Ihnen vereinbarte Entgelt wird wirksam berechnet. Es handelt sich um Verwaltungskosten im Sinne des § 2 a AltZertG, so dass eine Erstattung nicht in Betracht kommt."