Danke, Hornie, für die Rückmeldung.
War nicht in dem von Finanztip geschilderten Fall von einer nachträglich, also nach Vertragsbeginn, eingführten Gebührenerhebung die Rede?
Deshalb habe ich die Frage nach der nachträglichen Einführung gestellt.
Da es ja wohl u.U. möglich ist, die Gebühr für 10 Jahre rückwirkend zurückzufordern, werde ich meine Rückforderung jedenfalls jetzt mal so formulieren, dass ich die Gebühr für die letzten 10 Jahre, mindestens jedoch seit 2019 zurückfordere. Dann werde ich ja sehen, was passiert.