Beiträge von dummywise

    Danke, Hornie, für die Rückmeldung.

    War nicht in dem von Finanztip geschilderten Fall von einer nachträglich, also nach Vertragsbeginn, eingführten Gebührenerhebung die Rede?

    Deshalb habe ich die Frage nach der nachträglichen Einführung gestellt.

    Da es ja wohl u.U. möglich ist, die Gebühr für 10 Jahre rückwirkend zurückzufordern, werde ich meine Rückforderung jedenfalls jetzt mal so formulieren, dass ich die Gebühr für die letzten 10 Jahre, mindestens jedoch seit 2019 zurückfordere. Dann werde ich ja sehen, was passiert.

    Zu dem Finanztip vom 16.11.22 hätte ich folgende Fragen:

    Die BHW berechnet die Servicepauschale als "Servicepaket" in Höhe von 12,00 Euro bei Personen ab dem 25. Lebensjahr ab Vertragsbeginn (§ 17 Abs. 1 der Allgemeinen Bausparbedingungen), in meinem Fall seit 2011.

    - Kann ich mich nun Gebühren für die letzten 10 Jahre zurückfordern, auch wenn die nicht erst nachträglich eingführt wurden?

    - Und auch für die Zeit, in der der Vertrag zwar bereits die Zuteilungsphase erreicht hat, aber noch weiter bespart wird?

    Thanks for your help!

    dummywise