Bin 64 Jahre alt und bin nach 2 jähriger Arbeitslosenzeit seit dem 01.10.2022 ohne Einkommen. War bis zum 30.09.2022 in der privaten Krankenversicherung, und bin seit 1.10.2022 in der Familienversicherung der TKK über meine Frau. Die private Krankenversicherung hat meine Kündigung zum 30.09.2022 bestätigt. Die TKK hat mir den Mitgliedsausweis schon gesendet und meine Mitgliedschaft in der Familienversicherung bestätigt. Frage: Ab wann kann ich einen Rentenantrag stellen und damit als Rentner Beiträge für die GKV zahlen?