Das Problem ist seit meinem 18 Lebensjahr in der PKV, dann sei 21 Selbstständig ... Das Leben/Einnahmen u.s.w. geht nicht immer geradeaus. Dann kommen Kinder/Frau/Trennung, Zwangsverkauf von Immobilieneigentum, Lebensversicherungen früh angelegt zur Altersversorge, mussten auch weg zum überleben... Als kleiner Selbstständiger ist man leider Einzelkämpfer und es wird einem nicht immer leicht gemacht. Die Beiträge steigen und für die Altersversorge bleibt so gut wie nichts hängen.
Beiträge von Jokerdu
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Man könnte die gesamte Situation auch anders machen... Man ändert die Rechtsform der Selbstständigkeit in eine UG/GmbH und stellt sich selber als Geschäftsführer ein. So gibt man nicht die Selbstständigkeit auf und ist dann bei seiner eigenen Firma angestellt. Somit dann wieder GKV.
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Nach einem Gespräch mit meinem RA (Arbeitsrecht/Sozialrecht), folgende Antwort erhalten:
Eine eigenständige GKV Mitgliedschaft erfolgt automatisch sobald wieder eine Tätigkeit mit Einkommen über 520 EUR ausgeübt wird. Dabei sind keine Fristen zu beachten (Abmeldung oder Wiederaufnahme einer Tätigkeit) lediglich die Kündigung bei der PKV muss erfolgen - sprich hier kann es Tage/Wochen dauern bis die PKV die Kündigungsbestättigung sendet. Danach spricht dann nichts gegen eine Aufnahme einer neuen/alten Selbstständigkeit.
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Das mag ja alles stimmen, was Ihr so schreibt aber der Kasus ist ja, ob es irgendwelche Fristen/Wartezeiten gibt bei so einer Konstellation. Ich könnte ja auch die Selbstständigkeit aufgeben und irgendwo sofort als Angestellter arbeiten. Da spricht ja nichts dagegen. Warum soll man sich nicht nach Aufgabe einer Selbstständigkeit wieder Selbstständig machen? Wir haben in Deutschland eine freie Berufswahl. Versicherungstechnisch bleibt man dann halt in der GKV.
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Hallo,
ich bin Selbstständig, PKV Versichert und wechsle nach Aufgabe der Selbstständigkeit in die GKV über die Familienversicherung meiner Frau/Angestellt. Dann bin ich ja ordentlich in die GKV gewechselt!
Nach 1 Monat nehme ich wieder meine Selbstständigkeit auf und bleibe als freiwilliges Mitglied in der GKV. Was spricht dagegen ? Könnte man das so machen ???
LG