Der steuerliche Vorteil wird bis zu einer gesamten Altersvorsorge von 25.639 € in 2022 geltend gemacht. Dazu zählen aber auch die normalen Beiträge zur GRV, für Verheiratete zählt insgesamt die doppelte Summe.
Ich würde versuchen den Betrag weitestgehend in 2022 zu nutzen, da der einzelne Rentenpunkt deutlich günstiger zu haben ist, als es im neuen Jahr sein wird. Der steuerliche Vorteil in 2023 wird das sicherlich nicht ausgleichen können.
Falls ich die Zahlung aber im Januar 2023 mache, bekomme ich dann nicht den Rentenpunkt zu den Konditionen von 2022?