Beiträge von pema

    Sehr geehrte Damen und Herren, unser Enkelbausparvertrag -siehe Anhang- wurde 2011 mit einer monatlichen Sparsumme von 50,00 € vertraglich festgelegt. Vertragsdauer 18 Jahre. Schlussboni mit Dahrlehensverzicht 2027,80 €. Also ein reiner "Sparplan".

    Jetzt sollen -sieheAnhang- wir den Regelsatz von 115,00 € zahlen/ nachzahlen. Ohne Vorwarnung. Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AB" sind von Stand 2008 und so ist der im Kündigungsschreiben u.a. aufgeführte § 2, Absatz 3 nicht vorhanden. Aktualisierungen der AB/ Vertragsbedingungen gibt es nicht. Wir haben noch zwei Enkelverträge, die Sie offensichtlichen noch übersehen.

    Zwei Fragen:

    1. Kann man diese rüde Vorgehensweise abwehren?

    2. Was wird bei Kündigung durch BSK oder durch uns aus unserem Schlussboni/ Abschlussgebühr/ Kündigungsgebühr?

    3. Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und bleiben Sie gesund

    Peter Fitzenreiter

    (Datei durch Moderation entfernt)