Beiträge von Peter6622

    Hallo,

    also ich bin beim googeln unter den Stichworten "Nichtveranlagungsbescheinigung + Einkommensgrenze 2022 2023" auf: Nichtveranlagunsbescheinigung.org, Zinspilot, Verivox und vlh (vereinte Lohnsteuerhilfe e.v.) gekommen.

    Dort habe ich es zumindest so verstanden dass der Grundfreibetrag die Grenze sei.

    Aber gut...ich freu mich dass ihr mich überzeugt und eines besseren belehrt habt...in dem Fall bin ich auf jeden Fall "safe" und muss meine NV nicht zurückgeben wenn ich im kommenden Jahr evtl. 200€ über den Grundfreibetrag 2023 (10908€) kommen sollte.

    Man soll ja aber trotzdem nur die NV zur jeweiligen Bank schicken und nicht noch zusätzlich irgendwo den Freistellungsauftrag (1000€ in 2023) stellen habe ich gelesen...

    Also lautet die Antwort auf meine Frage, wo die NV-Einkommensgrenze für Kapitalerträge in 2023 liegt, bei 11908€, so wie es WE geschrieben hat.

    Danke nochmal für die Rückmeldungen.

    Lg

    Hallo KA und WE,

    danke für eure Antworten (auch wenn nicht rechtssicher)...oder bist du dir da sicher WE?...wenn ja, darf ich noch fragen woher du das Wissen nimmst?

    Bitte nicht falsch verstehen, aber wie gesagt...fast überall im Netz wird bzgl. der Einkommensgrenze bei der NV der Grundfreibetrag genannt...

    Merci

    Danke für deine Meinung KA und sorry...das habe ich natürlich falsch bezeichnet...ich meinte natürlich Sparerfreibetrag (1000€ in 2023) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36€).

    Nichtsdestotrotz...als konkrete Einkommensgrenze bzgl. der NV wird auf den allermeisten Seiten im Internet für 2022 10347€ bzw. für 2022 10908€ genannt.

    Nur hier bei Finanztip (sowie auf Biallo) wird explizit daraufhin gewiesen, dass zum o.g. Grundfreibetrag noch der Sparerfreibetrag (801€ bzw. 1000€) und der Sonderausgabenfreibetrag (36€) hinzugerechnet werden kann.

    Was stimmt nun???

    Hallo,

    ist es wirklich korrekt was der Finanztip-Autor (Jörg Leine) hier unter Finanztip in seinem Artikel verfasst hat, dass als NV-Einkommensgrenze zum Grundfreibetrag noch der Sparer-Freibetrag sowie Sparer-Pauschbetrag hinzugerechnet werden?

    Falls ja, dann würde das ja bedeuten, dass die NV-Einkommensgrenze 2023 bei 11944€ liegen würde (10908+1000+36€).

    Ich persönlich hätte ja gesagt, das die Grenze beim Grundfreibetrag, also 10908€, für 2023 liegt (so liest man es zumindest auf den allermeisten Internetseite zu diesem Thema)...

    Danke