Vielen lieben Dank für eure Antworten ??
Beiträge von Oma Frida
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Also, es ist ein erwachsenes, selbstständiges Kind, das bei den Rentnereltern im Haus als Mieter wohnt.
Sind die drei dann als eine Einheit oder als zwei Einheiten zu betrachten?
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Nun, die Vermieter müssen die Mieteinnahmen ihrem (sonstigen) Einkommen dazu rechnen. Und zwar nicht nur beim Wohngeld, sondern auch bei der Einkommensteuererklärung, die bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zwingend abzugeben ist.
In welchem Verhältnis stehen denn die drei Mitglieder der Wohngemeinschaft zueinander?
Vielen Dank erstmal für die Antwort ?
Ist das Verhältnis zwischen den Vermietern und dem Mieter denn relevant?
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Hallo,
ich habe folgenden Fall:Ein Rentnerehepaar wohnt im eigenen Haus und lässt eine dritte Person als Mieter bei sich im Haus wohnen als Wohngemeinschaft.
Die Frage ist nun, was das Rentnerehepaar bei der Prüfung, ob sie Wohngeld beantragen können, als Einkommen und als Personenanzahl zu Grunde legen muss.
Zählt nur das Einkommen der Rentner mit 2 Personen?
Oder müssen sie ihren Mieter auch nach dessen Einkommen fragen und zu ihrem Einkommen dazu rechnen und dann 3 Personen berücksichtigen?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe