Vielen Dank monstermania und Horst. Ich hatte mich bereits an die Verbraucherzentrale HH gewandt. Sie meinen, dass ein Widerruf möglich wäre:
Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden, wenn eine Widerrufsbelehrung gänzlich fehlte oder formale oder inhaltliche Fehler hatte. Das ist nach unserer Einschätzung bei Ihnen der Fall. Die Hinweise zu den Folgen des Widerrufs (Rückzahlung nur des Rückkaufswertes ohne Abschlusskosten) entsprechen nicht den Anforderungen an eine korrekte Belehrung, die der Europäische Gerichtshof in mehreren Entscheidungen indirekt gefordert hat (Urteil vom 19. Dezember 2019, Az. C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18).
Standard Life hatte meinen Widerspruch (Bisher ohne Einschlatung eines Anwalts) abgelehnt. Jetzt überlege ich, ob ich den nächsten Schritt gehe.
Dazu wären Erfahrungen anderer Betroffener sehr hilfreich.