Das ist mir bewusst geworden nach dem lesen, dass ich zu schnell getippt habe. Mir sind die Begrifflichkeiten bzw Unterschiede bewusst.
Mir ging es nur um den Familienzuschlag Stufe 2 Den bekommt man nur für die Kinder, wenn das Kindergeld das verbeamtete Ehepartner erhält.
Ich habe keine Erklärung abgegeben. Die Kindererziehungszeiten werden meiner Frau angerechnet.