Beiträge von Apfelbrot

    Hallo zusammen,

    danke für die bisherigen Antworten!

    Das wäre ja wunderbar, wenn es sogar in einer (kleinen) Steuerrückzahlung resultieren würde. Wenn nicht, wäre es natürlich auch nicht schlimm.

    Inwiefern kann/muss ich das Stipendium in der Steuerklärung eintragen, wenn es steuerfrei ist?

    Ich wünsche ein schönes Wochenende

    Hallo zusammen und frohes Neues,

    dies ist mein erster Beitrag im Forum. Bitte macht mich daher gerne auf Fehler meinerseits (bspw. falsches Forum?) aufmerksam.

    - Ich arbeite an einer deutschen Universität als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und war als Doktorand für knapp vier Monate im Ausland.
    - Ein Großteil der Kosten wurde über die Reisekostenabrechnung abgerechnet, ein Teil (~2.500€) jedoch über ein Stipendium.

    - Zudem haben wir ein möbiliertes Zimmer unserer Wohnung für drei der vier Monate günstig untervermietet (223€/Monat bei 800€ Gesamt-Warmmiete zzgl. Internet und Strom). Dabei wurde vertraglich festgelegt, dass alle Räume außer unser Schlafzimmer mitgenutzt werden dürfen. Das heißt, von insg. ~90qm fielen ~16qm auf das Zimmer des Untermieters und etwa 58qm durften anteilig genutzt werden.

    Inwiefern sind hier Steuern nachzuzahlen?

    - Das Stipendium sollte, da bildungsbezogen, steuerfrei sein, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden. Ist das richtig?
    - Hinsichtlich der Untermiete bin ich mir unsicherer. Zwar sind nur 520€/Jahr steuerfrei, aber die von uns verlangte Miete liegt weit unter der anteiligen Miete, sodass (gemäß ARAG, Link auf Nachfrage) das steuerpflichtige Einkommen sogar geringer sein sollte.

    Ich bin dankbar für jegliche Hilfe!