Kann mir auch jemand sagen, was ich für meine aus dem Jahr 2007 installierten Anlage für Nachteile habe, wenn ich jetzt eine Befreiung beantragen würde. Die Anlage ist 6,75KwP
Ich bin verwirrt zu dem Artikel, dass rückwirkend von 2022 an keine Einkommenssteuer mehr gemacht werden muss.
Gilt das auch für bereits bestehenden Anlagen aus dem Jahr 2007? Denn bisher musste bzw. Habe ich immer eine Einnahmen-Überschußrechnung gemacht. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage fällt das jetzt weg?