Beiträge von rosebud

    Bei Minijobs mit Verdienstgrenze zahlen gewerbliche Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Brutto-Verdienst des Minijobbers. Dieser pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Daraus entsteht für den Minijobber kein eigener Krankenversicherungsschutz und auch kein Anspruch auf Krankengeld. Arbeitgeber müssen den Pauschalbeitrag nur bezahlen, wenn der Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Ist der Minijobber privat krankenversichert, fällt der Pauschalbeitrag nicht an.