Mein Sohn war von 2019-2022 in einer Ausbildung - mit Freisprechung am 09.06.2022 wurde er arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld (für knapp einen Monat). Ab 07.07.2022 begann er dann eine Festanstellung, die aber am 27.11.2022 (innerhalb der Probezeit) gekündigt wurde. Aus welchen Bezügen berechnet sich das Arbeitslosengeld? Laut dem neuen Bescheid von der Agentur f. Arbeit werden die 5 Monate (mehr als das 3-Fache Monatseinkommen als bei der Ausbildung) der Festanstellung nicht berücksichtigt, sondern nur die Ausbildungsvergütung zur Berechnung herangezogen. Gilt da der Bestandschutz und man kann sich deshalb nicht verbessern? Ich würde mich über ein Antwort sehr freuen - danke.