Gemeint war die Steuererklärung für 2023.
Wer sich 183 Kalendertage im Jahr tatsächlich in Deutschland aufhält, ist hier unbeschränkt steuerpflichtig. Da das im vergangenen Jahr nicht der Fall war und in diesem Jahr noch nicht der Fall sein kann, ist er derzeit noch nicht unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn beabsichtigt ist, dass er es dieses Jahr noch werden wird. Insofern dürfte die Bank sich richtig verhalten, nur die Begründung ist nicht ganz zutreffend oder wurde vielleicht nicht ganz richtig verstanden. Aber das macht ja nichts, bei der Steuererklärung für 2022 wird der Freibetrag dann berücksichtigt. Es geht nichts verloren, es wird halt erst später wirksam.
Vielen Dank für die Ausführung, das leuchtet mir auch ein.